2003-0911b Schrittmacher/Defibrillatoren

Kleine Änderungen der Version: 2013, 2009, 2006

Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

0911b Schrittmacher/Defibrillatoren

Kodierung

Anmerkung: Diese Richtlinie enthält Erläuterungen zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Zusammenhang mit Schrittmachern. Diese gelten sinngemäß auch für die Kodierung von Implantation, Wechsel und Entfernung eines Defibrillators.

Permanente Schrittmacher
Die Kodes für die Implantation eines Schrittmachers sind:

5-377.1 Implantation eines Herzschrittmachers, Einkammersystem (Vorhof oder Ventrikel)
5-377.2 Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, mit einer Schrittmachersonde (Vorhof oder Ventrikel)
5-377.3 Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, mit zwei Schrittmachersonden (Vorhof oder Ventrikel)
5-377.4 Implantation eines Herzschrittmachers, Dreikammersystem (biventrikuläre Stimulation)
5-377.0 Implantation eines Herzschrittmachers, n.n.bez.

Die Implantation der Sonden ist in diesen Kodes enthalten.

Wenn eine temporäre Sonde entfernt wird und ein permanenter Schrittmacher implantiert wird, ist der permanente Schrittmacher als Erstimplantation zu kodieren, nicht als Ersatz.

Das Einsetzen einer VDD-Elektrode zum atrialen Sensing und ventrikulärem Sensing und Pacing (Stimulation) wird mit

5-377.2 Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, mit einer Schrittmachersonde (Vorhof oder Ventrikel)

kodiert.

Die Überprüfung eines Schrittmachers wird routinemäßig während des stationären Aufenthaltes zur Schrittmacherimplantation durchgeführt; daher ist ein gesonderter Prozedurenkode hierfür nicht anzugeben.

Für die Überprüfung zu einem anderen Zeitpunkt (also nicht im Zusammenhang mit einer Implantation beim gleichen Aufenthalt) ist der Kode

1-266.0 Elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, nicht kathetergestützt, bei implantiertem Schrittmacher

zuzuweisen. In diesem Kode ist die Reprogrammierung eines permanenten Schrittmachers (Frequenzanpassung, Wechsel des Modus) mit eingeschlossen.

Die operative Systemumstellung eines permanenten Schrittmachers/Defibrillators ist zu kodieren mit dem passenden Schlüssel aus

5-378.9 Entfernung, Wechsel und Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators, Systemumstellung.

Der Ersatz eines permanenten Schrittmachers/Defibrillators ist mit dem passendenden Kode aus

5-378 Entfernung, Wechsel und Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators

zu verschlüsseln.

Bei Aufnahme zum Aggregatwechsel eines Herzschrittmachers ist

Z45.0 Anpassung und Handhabung eines künstlichen Herzschrittmachers

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Verfahrenkodes.

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators sind mit einem der folgenden Kodes zu verschlüsseln:

T82.1 Mechanische Komplikationen durch ein kardiales elektrisches Gerät (Dieser Kode beinhaltet die Funktionsstörung des Schrittmachers und der Sonden, eines Sondenstückes oder das Ablösen der Sonde.)
T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen.
T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen.

Das Schrittmachersyndrom wird kodiert mit:

I97.1 Sonstige Funktionsstörungen nach kardiochirurgischem Eingriff.

Einem Patienten mit Schrittmacher ist der Kode

Z95.0 Vorhandensein eines künstlichen Herzschrittmachers

zuzuweisen, mit Ausnahme der Fälle, bei denen der Schrittmacher während des Krankenhausaufenthaltes justiert wird.

Temporäre Schrittmacher
Die Anwendung eines temporären Schrittmachers ist zu verschlüsseln mit:

8-641 Temporäre externe elektrische Stimulation des Herzrhythmus
8-642 Temporäre interne elektrische Stimulation des Herzrhythmus

Die Implantation von temporären Schrittmacherelektroden sowie das Justieren, die Repositionierung, Manipulation oder Entfernung einer temporären Schrittmacherelektrode wird nicht kodiert, da dies bereits durch die Anwendung abgebildet ist.

8-643 Elektrische Stimulation des Herzrhythmus, intraoperativ

ist nur bei solchen Operationen gesondert zu kodieren, bei denen die elektrische Stimulation des Herzens üblicherweise nicht durchgeführt wird.

Defibrillatoren

Implantation eines Defibrillators

5-377.5 Implantation eines Defibrillators mit Einkammer-Stimulation
5-377.6 Implantation eines Defibrillators mit Zweikammer-Stimulation
5-377.7 Implantation eines Defibrillators mit Dreikammer-Stimulation (biventrikulär)

Überprüfung eines Defibrillators

1-266.1 Elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, nicht kathetergestützt, bei implantiertem Kardioverter/Defibrillator (ICD)

Aufnahme zum Aggregatwechsel eines Defibrillators

Z45.0 Anpassung und Handhabung eines künstlichen Herzschrittmachers

Hinweis: In der nächsten Ausgabe der ICD-10-SGB-V wird der Kode Z45.0 angepasst und ein entsprechendes Inklusivum enthalten.

Nebendiagnosekode bei Aufnahmen, die nicht im Zusammenhang mit dem Defibrillator stehen:

Z95.8 Vorhandensein von sonstigen kardialen oder vaskulären Implantaten oder Transplantaten