2005-1902a Oberflächliche Verletzungen
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1902a Oberflächliche Verletzungen
Oberflächliche Verletzungen, z.B. Abschürfungen oder Prellungen, werden nicht kodiert, wenn sie mit schwereren Verletzungen derselben Lokalisation in Zusammenhang stehen, es sei denn, sie erhöhen den Aufwand für die Behandlung der schwereren Verletzung, z.B. durch eine zeitliche Verzögerung (s.a. DKR D003d Nebendiagnosen).
Beispiel 1
Ein Patient kommt zur Behandlung einer suprakondylären Humerusfraktur und Prellung des Ellbogens sowie einer Fraktur des Skapulakorpus.
Hauptdiagnose: | S42.41 | Fraktur des distalen Endes des Humerus, suprakondylär |
Nebendiagnose(n): | S42.11 | Fraktur der Skapula, Korpus |
In diesem Fall ist die Prellung des Ellbogens nicht zu kodieren.