2004-0301c Knochenmark-/Stammzellentnahme und -transplantation

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.


0301c Knochenmark-/Stammzellentnahme und -transplantation

I. Knochenmark-/Stammzellentnahme

Bei der Aufnahme von Spendern zur Entnahme von Knochenmark bzw. Stammzellen ist als Hauptdiagnosekode

Z52.3 Knochenmarkspender bzw.
Z52.01 Stammzellenspender

zuzuweisen.

Ebenso ist einer der folgenden Prozedurenkodes

5-410.00 Entnahme von Knochenmark zur Transplantation, zur Eigenspende
5-410.01 Entnahme von Knochenmark zur Transplantation, zur Fremdspende

bzw.

5-410.10 Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation, zur Eigenspende
5-410.11 Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation, zur Fremdspende

zuzuweisen.

Bei autogener Spende und Transplantation während eines stationären Aufenthaltes sind Kodes aus Z52.– Spender von Organen und Gewebe nicht anzugeben. Die Haupt- und Nebendiagnosen sowie die OPS-Kodes für die Entnahme des Transplantates und die Kodes für die eigentliche Transplantation sind anzugeben (siehe DKR P015c Organentnahme und Transplantation).

II. Knochenmark-/Stammzelltransplantation

Die Prozeduren sind mit der passenden Schlüsselnummer aus

5-411 Knochenmarktransplantation

oder

8-805 Transfusion von hämatopoetischen Stammzellen

zu kodieren.