2004-1513a Beckenendlagengeburt und Extraktion des Kindes
Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.
1513a Beckenendlagengeburt und Extraktion des Kindes
Bei Geburt aus Beckenendlage ist nicht O80, sondern bei Vorliegen eines Geburtshindernisses
O64.1 | Geburtshindernis durch Beckenendlage |
als Hauptdiagnose zu kodieren, oder bei Spontangeburt ohne Geburtshindernis
O32.1 | Betreuung der Mutter wegen Beckenendlage. |
S.a. DKR 1512a Abnorme Kindslagen und -einstellungen