2004-0213c Strahlentherapie

Diese DKR wurde 2008 gestrichen. Einige Inhalte hieraus sind in die DKR 0201f übernommen worden.

Änderungen der Ursprungsversion: 2007, 2005, sowie in diesem Jahr.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0213c Strahlentherapie

Kodierung

Diagnosen
Bei Patienten, die zur Strahlentherapie aufgenommen werden, ist als Hauptdiagnose das Malignom zu kodieren, das mit der Strahlentherapie behandelt wird.

War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002c Hauptdiagnose zu wählen.

Der Kode Z51.0 Strahlentherapie-Sitzung ist (unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes) nicht als Hauptdiagnose zu kodieren.

Prozeduren
Für die durchgeführte(n) Maßnahme(n) ist/sind der/die entsprechende(n) Kode(s) für onkologische Strahlentherapie aus

8-52 Strahlentherapie oder
8-53 Nuklearmedizinische Therapie

zuzuweisen, und zwar so oft, wie diese Prozeduren während des Aufenthalts durchgeführt wurden.