2005-0213d Strahlentherapie

Diese DKR wurde 2008 gestrichen. Einige Inhalte hieraus sind in die DKR 0201f übernommen worden.

Änderungen der Ursprungsversion: 20072004, sowie in diesem Jahr.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0213d Strahlentherapie

Diagnosen
Bei Patienten, die zur Strahlentherapie aufgenommen werden, ist als Hauptdiagnose das Malignom zu kodieren, das mit der Strahlentherapie behandelt wird.

War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002d Hauptdiagnose zu wählen.

Der Kode Z51.0 Strahlentherapie-Sitzung ist nicht zu kodieren.

Prozeduren
Für die durchgeführte(n) Maßnahme(n) ist/sind der/die entsprechende(n) Kode(s) für Strahlentherapie aus

8-52 Strahlentherapie

oder

8-53 Nuklearmedizinische Therapie

zuzuweisen, und zwar so oft, wie diese Prozeduren während des Aufenthalts durchgeführt wurden.