2003-1204a Knochentranssplantationen bei kraniofazialen Eingriffen
Die Kodierrichtlinie wurde 2007 gelöscht.
Änderung der Ursprungsversion: 2005
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
1204a Kraniofaziale Eingriffe
Der Begriff Resektion in den Vierstellern
5-772 | Partielle und totale Resektion der Mandibula |
und
5-771 | Partielle und totale Resektion eines Gesichtschädelknochens (u.a. Maxilla) |
bezieht sich in erster Linie auf die Exzision von Tumoren einschließlich der umgebenden Weichteile.
Eine Rekonstruktion, die zusammen mit der Resektion durchgeführt wird, wird in der 6. Stelle kodiert.
Werden Resektionen von Gesichtsknochen im Rahmen von komplexen Weichteilresektionen und Rekonstruktionen im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich durchgeführt, sind sie teilweise als Kombinationskodes in den Kapiteln für die Weichteiloperationen enthalten, zum Beispiel
5-278.2 | Resektion der Wange mit plastischer Rekonstruktion, mit partieller Resektion der Mandibula. |
Knochentransplantationen, bei denen der Knochen an der betroffenen Lokalisation im Gesicht gewonnen wird, sind jeweils im Kode für die Rekonstruktion enthalten. Für Knochentransplantate, die an einer anderen Stelle entnommen werden, z.B. der Crista iliaca, ist/sind ein oder mehrere zusätzliche(r) Kode(s) aus
5-783 | Entnahme eines Knochentransplantates |
anzugeben.