2007-1506f Spontane vaginale Entbindung eines Einlings
Diese Kodierrichtlinie wurde 2014 gestrichen.
Kleine Änderungen der Version: 2005
Änderungen der Ursprungsversion: In diesem Jahr.
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1506f Spontane vaginale Entbindung eines Einlings
| O80 | Spontangeburt eines Einlings |
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ist ausschließlich bei einer spontanen vaginalen Entbindung eines Einlings anzugeben:
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| ohne | Vorliegen von Diagnosen (Anomalien/Komplikationen), die an anderer Stelle im Kapitel XV „Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“ aufgeführt sind, und |
| ohne | manuelle oder instrumentelle Maßnahmen. |
Die einzigen geburtshilflichen Prozeduren, die in Verbindung mit dem Hauptdiagnosekode O80 Spontangeburt eines Einlings übermittelt werden dürfen, sind:
| 8-910 | Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie |
| 5-730 | Künstliche Fruchtblasensprengung [Amniotomie] |
| 5-738.0 | Episiotomie |
| 9-260 | Überwachung und Leitung einer normalen Geburt |
| 9-261 | Überwachung und Leitung einer Risikogeburt |
Anmerkung: Voraussetzung für die Kombination von O80 mit 9-261 ist, dass die Risikogeburt mit einer spontanen und komplikationslosen vaginalen Entbindung endet.
Beispiel 1
Spontane vaginale Geburt eines gesunden Neugeborenen in der 39. Schwangerschaftswoche, Damm intakt.
| Hauptdiagnose: | O80 | Spontangeburt eines Einlings |
| Nebendiagnose(n): | O09.6! | Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen |
| Z37.0! | Lebendgeborener Einling | |
| Prozedur: | 9-260 | Überwachung und Leitung einer normalen Geburt |