2009-1804f Inkontinenz
Kleine Änderungen der Version: 2010
Änderungen der Ursprungsversion: 2007, 2005
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1804f Inkontinenz
Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn
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die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung „normal“ angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen).
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die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern).
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die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistiger Retardierung andauert.
Die Kodes für Urin- oder Stuhlinkontinenz
N39.3 | Streßinkontinenz |
N39.4- | Sonstige näher bezeichnete Harninkontinenz |
R32 | Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz, |
R15 | Stuhlinkontinenz |
sind nur anzugeben, wenn die Inkontinenz ein Grund für eine stationäre Behandlung ist oder eine oben genannte klinische Bedeutung hat.