Anhang B – Zusammenfassung der Änderungen
ANHANG B
ZUSAMMENFASSUNG DER ÄNDERUNGEN
Deutsche Kodierrichtlinien Version 2009
gegenüber der Vorversion 2008
Arbeitsschritte
Zur Erstellung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) Version 2009 wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt (s.a. Einleitung Version 2009):
- Redaktionelle Überarbeitung des Manuskripts der Version 2008 (Korrektur grammatikalischer und sprachlicher Fehler sowie fehlerhafter Verweise)
- Anpassung an die ICD-10-GM Version 2009
- Anpassung an den OPS Version 2009
- Anpassung an die G-DRG-Klassifikation Version 2009
- Inhaltliche Klarstellung einzelner existierender Kodierrichtlinien
- Streichung bzw. Neuaufnahme einzelner Kodierrichtlinien zur Klarstellung spezieller Konstellationen
Geänderte Textpassagen und Beispiele wurden durch Balken am rechten Seitenrand gekennzeichnet. Geringfügige redaktionelle Änderungen zur Vorversion 2008 sind nicht markiert.
Neue Kodierrichtlinien und Kodierrichtlinien, bei denen sich inhaltliche Änderungen ergeben haben, wurden in der fortlaufenden Nummerierung am Ende mit „h“ bezeichnet. Ergaben sich durch die Anpassung von ICD bzw. OPS neue Kodiermöglichkeiten, so wurde dies als inhaltliche Änderung der DKR bewertet. Kodierrichtlinien, in denen z.B. nur die Texte in Beispielen angepasst wurden, wurden in der Nummerierung nicht geändert.
Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen in den einzelnen Abschnitten und für die verschiedenen Kodierrichtlinien kurz dargestellt.
Wesentliche Änderungen
Anmerkung: Veränderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien, die sich aufgrund von Streichungen und daraus evtl. resultierenden Umformulierungen anderer Kodierrichtlinien bzw. aus der redaktionellen Bearbeitung (siehe Punkt 1 und 2 unter „Arbeitsschritte“) ergeben haben, werden hier nicht explizit aufgeführt, solange die jeweiligen Veränderungen auf eine Kodierrichtlinie beschränkt waren.
Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
D012f Mehrfachkodierung
Anpassung von Beispiel 8 an die Veränderungen bei den Diagnosen für Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen der ICD-10-GM.
Die Fußnote 1 bei dem ICD-10-GM Kode U69.10! Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist konnte in Tabelle 2 gestrichen werden. Am 01. Juli 2008 ist das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28.05.2008 in Kraft getreten (BGBl. I S. 874, 904, siehe Artikel 6 Nr. 15c). Mit der Ergänzung des § 294a SGB V Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden ist nunmehr eine entsprechende gesetzliche Grundlage zur Übermittlung des Kodes U69.10! an die Krankenkassen gegeben.
Sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich ein Versicherter eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen hat, sind gemäß § 294a SGB V (neue Fassung) in Verbindung mit § 52 SGB V Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden (neue Fassung) die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 SGB V verpflichtet, den Kode U69.10! anzugeben. Die Versicherten sind über den Grund der Meldung und die gemeldeten Daten zu informieren.
Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
P003d Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS
Anpassung von Beispiel 1 hinsichtlich der Kodierung von Operationen, bei denen der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine in tiefer oder profunder Hypothermie erfolgt sowie des Hinweises in Beispiel 3 an die Veränderungen bei dem OPS-Kode 5-820 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk.
P005h Multiple/Bilaterale Prozeduren
Aufnahme eines Beispiels zur Klarstellung der Verschlüsselung von mehrzeitigen Stentimplantationen während eines stationären Aufenthaltes. Streichung des Kodebereiches 8-60 Hyperthermie und Hypothermie aus Tabelle 1 und damit Anpassung an den OPS sowie redaktionelle Änderung bei dem Kodebereich 8-63 bis 8-66 Elektrostimulation, Elektrotherapie und Dauer der Behandlung durch fokussierten Ultraschall.
P007a Endoskopie multipler Gebiete (Panendoskopie)
Anpassung von Beispiel 2 an den geänderten OPS-Kode 1-620.00 Diagnostische Tracheo-bronchoskopie mit flexiblem Instrument, ohne weitere Maßnahmen.
Spezielle Kodierrichtlinien
Kapitel 2 Neubildungen
0201f Auswahl und Reihenfolge der Kodes
Nach Anpassung der OPS-Kodes 8-53 Nuklearmedizinische Therapie Streichung von jetzt redundanten Abschnitten zur Verschlüsselung von Prozeduren für Chemo- bzw. Strahlentherapie.
0207a Bösartige Neubildungen an mehreren Lokalisationen
Streichung der Kodierrichtlinie aus Gründen der Redundanzvermeidung zur ICD-10-GM und da die Einschränkung der Kodierbarkeit des Kodes C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen auf mehr als einen malignen Primärtumor, der die Definition der Hauptdiagnose erfüllt, nicht sinnvoll ist.
0215h Lymphom
Anpassung an die Änderung bei dem ICD-10-Kode C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes.
Kapitel 4 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
0401h Diabetes mellitus
Anpassung an die Veränderungen bei den Diagnosen für Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen der ICD-10-GM.
Aufnahme eines Beispiels zur Klarstellung der Kodierung bei Aufnahme eines Patienten mit Diabetes mellitus und peripherer arterieller Verschlusskrankheit zur Bypass-Operation bei gleichzeitiger Anpassung von Beispiel 5 zur Abgrenzung der in den beiden Beispielen beschriebenen Fallkonstellationen.
Wiederaufnahme der Kodeliste mit einer Auswahl von Diagnosen, die zum klinischen Bild des diabetischen Fußsyndroms gehören können, nach Etablierung von spezifischen Diagnosen in der ICD-10-GM zur Verschlüsselung des diabetischen Fußsyndroms.
Kapitel 6 Krankheiten des Nervensystems
0603h Tetraplegie und Paraplegie, nicht traumatisch
Angleichung der Kodierung der chronischen Phase einer nicht traumatischen an die der chronischen traumatischen Paraplegie/Tetraplegie (siehe auch DKR 1910h). Damit ist die chronische Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie zukünftig analog zu der einer traumatischen Paraplegie/Tetraplegie zu verschlüsseln.
Kapitel 9 Krankheiten des Kreislaufsystems
0908f Zusätzliche Prozeduren im Zusammenhang mit Herzoperationen
Aufnahme der neuen OPS-Kodes 8-851.4 und .5 für Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine): Mit tiefer bzw. Mit profunder Hypothermie.
0911d Schrittmacher/Defibrillatoren
Anpassung an die Änderung bei dem ICD-10-Kode T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen.
Kapitel 10 Krankheiten des Atmungssystems
1001h Maschinelle Beatmung
Klarstellung der Berechnung der Beatmungsdauer in Hinblick auf das Ende der Entwöhnung mit Aufnahme von entsprechenden Beispielen sowie Klarstellung der Berücksichtigung der Beatmungszeiten bei heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden.
Kapitel 15 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
1525h Primärer und sekundärer Kaiserschnitt
Wiederaufnahme der modifizierten Kodierrichtlinie 1525 zur Klarstellung der Verschlüsselung einer primären bzw. sekundären Sectio caesarea.
Kapitel 18 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind
1806g Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren
Anpassung von Beispiel 1 an die Änderungen bei den OPS-Kodes für die Implantation oder den Wechsel von Neurostimulatoren.
Kapitel 19 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen
1910h Verletzungen des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie)
Angleichung der Kodierung der chronischen Phase einer traumatischen Paraplegie/Tetraplegie an die der chronischen nicht traumatischen Para-/ Tetraplegie (siehe auch DKR 0603h) mit Übernahme des Absatzes zur Angabe der funktionalen Höhe der Rückenmarksschädigung. Damit ist die chronische Phase einer traumatischen Paraplegie/Tetraplegie zukünftig analog zu der einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie zu verschlüsseln.