2003-0201b Auswahl und Reihenfolge der Kodes

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Änderungen der Ursprungsversion: 2013, 2011, 2007, 2006, 2005

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.


0201b Auswahl und Reihenfolge der Kodes
(ausgenommen Tages-Chemotherapie/Strahlentherapie)

Bei Aufnahmen zur Tages-Chemotherapie/Strahlentherapie ist nach den Richtlinien DKR 0211b Chemotherapie und DKR 0213b Strahlentherapie zu kodieren.

Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden Krankenhausaufenthaltes ab.

Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen (siehe Beispiel 1).

Beispiel 1

Ein Patient wird zur Behandlung eines malignen Gehirntumors im Frontallappen stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose: C71.1 Bösartige Neubildung des Gehirns, Frontallappen

Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Nebendiagnose(n) für den Primärtumor. Ist die Lokalisation des Primärtumors unbekannt, ist C80 Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation zu kodieren.

Beispiel 2

Ein Patient wird zur Resektion von Lebermetastasen stationär aufgenommen. Drei Monate zuvor war ein Karzinom am Colon transversum operativ entfernt worden.

Hauptdiagnose: C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber
Nebendiagnose(n): C18.4 Bösartige Neubildung des Dickdarmes, Colon transversum

Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002b Hauptdiagnose (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

Beispiel 3

Ein Patient wird wegen eines sonografischen Verdachts auf Lebermetastasen zur Primärtumorsuche und weiteren Abklärung stationär aufgenommen. Dabei findet sich ein Kolonkarzinom mit Lebermetastasen. Es wird sowohl eine Hemikolektomie als auch eine Leberteilresektion durchgeführt.

Hauptdiagnose: Wird vom behandelnden Arzt entschieden
Nebendiagnose(n):

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt zur operativen Entfernung eines Malignoms, gefolgt von Chemo- oder Radiotherapie, ist das Malignom als Hauptdiagnose zuzuweisen.

Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.

Beispiel 4

Eine Patientin wird bei vorangegangener Mastektomie bei Mammakarzinom (oberer äußerer Quadrant) anschließend erneut für drei Tage zur Strahlentherapie stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose: C50.4 Bösartige Neubildung der Brustdrüse, oberer äußerer Quadrant
Nebendiagnose(n): Z51.0 Strahlentherapie

Wird ein Patient zum Staging aufgenommen, ist der Primärtumor als Hauptdiagnose anzugeben.

Beispiel 5

Ein Patient wird zum Staging eines Morbus Hodgkin (lymphozytenreiche Form) nach vorangegangener Chemotherapie stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose: C81.0 Hodgkin-Krankheit, lymphozytenreiche Form

Sofern ein Patient nur wegen Metastasen behandelt wird, ist/sind die Metastase(n)der Hauptdiagnose-Kode. Das primäre Malignom ist selbst einige Jahre nach der Resektion des Primärtumors Nebendiagnose, da der Patient nach wie vor wegen dieses Malignoms behandelt wird.

Beispiel 6

Ein Patient mit bekannten Metastasen der Wirbelsäule bei Prostatakarzinom wird zur mehrtägigen Strahlentherapie der Knochenmetastasen stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose: C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
Nebendiagnose(n): C61 Bösartige Neubildung der Prostata
Z51.0 Strahlentherapie

Sofern ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms/von Metastasen benötigt, ist jedem weiteren Krankenhausaufenthalt, bei dem eine Folge-Operation durchgeführt wird, das Malignom/die Metastasen ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen. Obwohl das Malignom/die Metastasen möglicherweise durch die erste Operation entfernt worden ist/sind, wird der Patient während des darauffolgenden Krankenhausaufenthaltes nach wie vor wegen der Folgen des Malignoms/der Metastasen behandelt, d.h. das Malignom/die Metastasen ist/sind auch der Anlass zur Folge-Operation.

Sofern ein primäres Malignom, das bereits früher aus dem selben Organ oder Gewebe radikal entfernt wurde, rezidiviert, ist es als primäres Malignom des angegebenen Gebietes zu verschlüsseln, d.h. ein Rezidiv ist wie ein Primärtumor zu kodieren.

Beispiel 7

Ein Patient wird nach zwei Jahren wegen eines Rezidivs eines voroperierten Magenkarzinoms im Corpus ventriculi stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose: C16.2 Bösartige Neubildung des Magens, Corpus ventriculi