Anhang B – Zusammenfassung der Änderungen

 




ANHANG B




ZUSAMMENFASSUNG DER ÄNDERUNGEN




Deutsche Kodierrichtlinien Version 2010
gegenüber der Vorversion 2009



Arbeitsschritte

Zur Erstellung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) Version 2010 wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt (s.a. Einleitung Version 2010):

  • Redaktionelle Überarbeitung des Manuskripts der Version 2009 (Korrektur grammatikalischer und sprachlicher Fehler sowie fehlerhafter Verweise)
  • Anpassung an die ICD-10-GM Version 2010
  • Anpassung an den OPS Version 2010
  • Anpassung an die G-DRG-Klassifikation Version 2010
  • Inhaltliche Klarstellung einzelner existierender Kodierrichtlinien

Geänderte Textpassagen und Beispiele wurden durch Balken am rechten Seitenrand gekennzeichnet. Geringfügige redaktionelle Änderungen zur Vorversion 2009 sind nicht markiert.

Neue Kodierrichtlinien und Kodierrichtlinien, bei denen sich inhaltliche Änderungen ergeben haben, wurden in der fortlaufenden Nummerierung am Ende mit „i“ bezeichnet. Ergaben sich durch die Anpassung von ICD bzw. OPS neue Kodiermöglichkeiten, so wurde dies als inhaltliche Änderung der DKR bewertet. Kodierrichtlinien, in denen z.B. nur die Texte in Beispielen angepasst wurden, wurden in der Nummerierung nicht geändert.

Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen in den einzelnen Abschnitten und für die verschiedenen Kodierrichtlinien kurz dargestellt.



Wesentliche Änderungen

Anmerkung: Veränderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien, die sich aufgrund von Streichungen und daraus evtl. resultierenden Umformulierungen anderer Kodierrichtlinien bzw. aus der redaktionellen Bearbeitung (siehe Punkt 1 und 2 unter „Arbeitsschritte“) ergeben haben, werden hier nicht explizit aufgeführt, solange die jeweiligen Veränderungen auf eine Kodierrichtlinie beschränkt waren.



Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten

D002f Hauptdiagnose
Klarstellung, dass bei zwei oder mehreren Befunden/Symptomen bei der Beobachtung eines Verdachtsfalles diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen ist, welche die meisten Ressourcen verbraucht hat. Der Zusatz „für Untersuchung und/oder Behandlung“ wurde gestrichen.

D003i Nebendiagnosen
Absatz Symptome als Nebendiagnose:
Für Symptome gelten nunmehr die Regelungen zur Kodierung von Nebendiagnosen. Für Kodierzwecke müssen Nebendiagnosen und Symptome als Zustände interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:

  • therapeutische Maßnahmen
  • diagnostische Maßnahmen
  • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand.

Somit gelten für die Kodierung von Symptomen als Nebendiagnosen die gleichen Bedingungen wie für die Kodierung von Diagnosen als Nebendiagnosen. Die Frage, ob es sich um eine Diagnose oder um ein Symptom handelt, ist im Zusammenhang mit der Kodierung von Nebendiagnosen nicht mehr zu stellen. Hierdurch soll eine Vereinfachung der Kodierung erreicht werden.

Die Selbstverwaltung empfiehlt eine Überdokumentation von Symptomen zu vermeiden. Demnach ist beispielsweise die zusätzliche Kodierung von Kopfschmerzen bei Migräne mit der neuen Regelung nicht beabsichtigt. Die Kodierung eines ausgeprägten Aszites bei Leberzirrhose mit Entlastungspunktion ist für eine sachgerechte Fallabbildung hingegen erforderlich.

D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe
Anpassung von Beispiel 1 an die Änderungen bei dem ICD-10-Kode H54.4 Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, monokular. Streichung des Kodes O97 Tod an den Folgen direkt gestationsbedingter Ursachen aus der Liste der spezifischen Schlüsselnummern für die Ursache von Spätfolgen.

D012i Mehrfachkodierung
Klarstellung hinsichtlich der Verschlüsselung von Ausrufezeichenkodes aus den Tabellen 1 und 2 inklusive Anpassung dieser beiden Tabellen und Verdeutlichung der Verwendung von optionalen Ausrufezeichenkodes durch Aufnahme eines neuen Beispiels. Aufnahme von neu in die ICD-10-GM aufgenommenen Ausrufezeichenkodes aus B98.–! Sonstige näher bezeichnete infektiöse Erreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind und N39.47! Rezidivinkontinenz.

D013c Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen
Anpassung des Absatzes „Geschweifte Klammer“ an die aktuellen Formalia der ICD-10-GM (senkrechter Strich)



Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

P012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl
Streichung einer missverständlichen Formulierung und damit Klarstellung der Kodierung von Prozeduren, die nach Größe, Zeit oder Anzahl differenziert sind.

P014e Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden
Streichung der Mammographie aus Tabelle 1 aufgrund der Änderung im OPS Version 2009 sowie Aufnahme der neu in den OPS Version 2010 aufgenommen Prozeduren für die komplexe differentialdiagnostische Sonographie mit digitaler Bild- und Videodokumentation als Ausnahme für nicht kodierbare Prozeduren.



Spezielle Kodierrichtlinien


Kapitel 1 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten

0101f HIV/AIDS
Ergänzung des neu in die ICD-10-GM aufgenommenen Kodes O98.7 HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit], die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert sowie Klarstellung im Absatz „Reihenfolge und Auswahl der Kodes“, dass die Kodes B20–B24 oder O98.7 als Hauptdiagnose anzugeben sind.


Kapitel 2 Neubildungen

0201f Auswahl und Reihenfolge der Kodes
Anpassung an die Änderungen bei dem Kodebereich C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation der ICD-10-GM.

0215h Lymphom
Ergänzung des neu in die ICD-10-GM aufgenommenen Kodes C79.9 Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation.


Kapitel 4 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

0401h Diabetes mellitus
Anpassung an die Veränderungen bei den Diagnosen aus dem Kodebereich H54.– Blindheit und Sehbeeinträchtigung, N18.– Chronische Nierenkrankheit und L89.– Dekubitalgeschwür und Druckzone der ICD-10-GM.


Kapitel 6 Krankheiten des Nervensystems

0601i Schlaganfall
Klarstellung im Absatz „Alter Schlaganfall“, dass für die Kodierung der neurologischen Ausfälle die Regelungen der DKR D003 Nebendiagnosen entsprechend anzuwenden sind.


Kapitel 9 Krankheiten des Kreislaufsystems

0905d Hypertensive Nierenerkrankung (I12.–)
Anpassung an die Änderungen bei dem Kodebereich N18.– Chronische Nierenkrankheit der ICD-10-GM.

0906d Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.–)
Anpassung an die Änderungen bei dem Kodebereich N18.– Chronische Nierenkrankheit der ICD-10-GM.

0908f Zusätzliche Prozeduren im Zusammenhang mit Herzoperationen
Anpassung an die Änderungen bei den OPS-Kodes aus 8-851.4 und .5 für Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine): Mit tiefer bzw. Mit profunder Hypothermie.


Kapitel 10 Krankheiten des Atmungssystems

1001h Maschinelle Beatmung
Ergänzung des neu in den OPS aufgenommenen Kodes 8-712.0 Maschinelle Beatmung bei Kindern und Jugendlichen: Atemunterstützung mit kontinuierlichem positiven Atemwegsdruck (CPAP).


Kapitel 15 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

1505a Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft
Anpassung an die Änderungen in dem Kodebereich O60.– Vorzeitige Wehen und Entbindung der ICD-10-GM.

1509a Mehrlingsgeburt
Anpassung an die Änderungen bei dem Kode O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung der ICD-10-GM.

1519e Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen
Anpassung an die Änderungen in dem Kodebereich O60.– Vorzeitige Wehen und Entbindung der ICD-10-GM.


Kapitel 18 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind

1804f Inkontinenz
Anpassung an die Änderung bei dem Kode N39.3 Belastungsinkontinenz [Stressinkontinenz] der ICD-10-GM.