2011-1205d Plastische Chirurgie
Kleine Änderungen der Version: 2008
Änderungen der Ursprungsversion: 2014, 2005
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1205d Plastische Chirurgie
Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus kosmetischen oder medizinischen Gründen erfolgen. Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand bzw. Risikofaktor, der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren.
Ist der Grund für den Eingriff rein kosmetisch, dann ist ein „Z-Kode“ die Hauptdiagnose.
Revision einer Narbe
Wird eine Narbe revidiert, ist
L90.5 | Narben und Fibrosen der Haut |
anzugeben, wenn die Narbe wegen Problemen (z.B. Schmerz) nachbehandelt wird.
Wenn die Nachbehandlung der Narbe(n) dagegen aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist
Z42.− | Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie |
zu kodieren.
Entfernung von Brustimplantaten
Brustimplantate werden aus medizinischen oder kosmetischen Gründen entfernt.
Bei medizinischen Gründen zur Entfernung von Brustimplantaten wird einer der folgenden Kodes
T85.4 | Mechanische Komplikation durch Mammaprothese oder -implantat |
T85.78 | Infektion oder sonstige entzündliche Reaktion durch sonstige interne Prothesen, Implantate oder Transplantate |
T85.82 | Kapselfibrose der Mamma durch Mammaprothese oder -implantat |
T85.88 | Sonstige Komplikationen durch interne Prothesen, Implantate oder Transplantate, anderenorts nicht klassifiziert |
zugewiesen.
Bei kosmetischen Gründen für die Implantatentfernung ist
Z42.1 | Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie der Mamma [Brustdrüse] |
zu kodieren.
Subkutane prophylaktische Brustamputation
Diese Operation wird z.B. bei Diagnosen wie Brustkrebs in der Familienanamnese, chronischem Schmerz, chronischer Infektion, lobulärem Mammakarzinom in der Brust der Gegenseite, Carcinoma in situ der Mamma oder fibrozystischer Mastopathie durchgeführt. Diese Zustände sind als Hauptdiagnose zu kodieren.