2011-1406a Rekonstruktionsoperation bei weiblicher Genitalmutilation (FGM)

Diese Kodierrichtlinie wurde 2014 gestrichen.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1406a Rekonstruktionsoperation bei weiblicher Genitalmutilation (FGM)

Definition
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert „weibliche Genitalmutilation“ (FGM) wie folgt:

Alle Verfahren, die das partielle oder vollständige Entfernen der äußeren weiblichen Genitalien beinhalten oder andere Verletzungen der weiblichen Fortpflanzungsorgane, ob aus kulturellem oder anderem nicht-therapeutischem Grund.

Kodierung
Es sind die Erkrankungen zu kodieren, die eine Rekonstruktionsoperation erforderlich machen.

Liegt keine spezielle Erkrankung vor, ist als Hauptdiagnose

N90.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vulva und des Perineums

zu kodieren.