2011-1603a Besondere Maßnahmen für das kranke Neugeborene

Änderungen der Ursprungsversion: 2013

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1603a Besondere Maßnahmen für das kranke Neugeborene

Parenterale Therapie
Ein Kode aus

8-010 Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen

wird z.B. zugewiesen, wenn parenterale Flüssigkeitszufuhr zur Behandlung mit Kohlenhydraten, zur Hydratation oder bei Elektrolytstörungen eingesetzt wird. Gleiches gilt für die präventive parenterale Flüssigkeitszufuhr bei Frühgeborenen unter 2000 g, die erfolgt, um einer Hypoglykämie oder Elektrolytentgleisung vorzubeugen.

Lichttherapie
Ein Diagnosekode für Neugeborenengelbsucht wird nur zugeordnet, wenn eine Lichttherapie länger als zwölf Stunden durchgeführt wurde.