2011-1806g Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren
Kleine Änderungen der Version: 2009, 2007, 2006
Änderungen der Ursprungsversion: 2008, 2005
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1806g Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren
Akuter Schmerz
Wenn ein Patient wegen postoperativer Schmerzen oder wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren.
R52.0 | Akuter Schmerz |
wird nur dann zugeordnet, wenn Lokalisation und Ursache des akuten Schmerzes nicht bekannt sind.
Nichtoperative Analgesieverfahren für akuten Schmerz (mit Ausnahme des OPS-Kodes 8-919 Komplexe Akutschmerzbehandlung) sind anzugeben, wenn sie als alleinige Maßnahme durchgeführt werden. Sie sind mit einem Kode aus 8-91 zu verschlüsseln (siehe DKR P001 Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren Beispiel 3).
Chronischer/therapieresistenter Schmerz/Tumorschmerz
Wird ein Patient speziell zur Schmerzbehandlung aufgenommen und wird ausschließlich der Schmerz behandelt, ist der Kode für die Lokalisation des Schmerzes als Hauptdiagnose anzugeben. Dies gilt auch für den Tumorschmerz. Die zugrunde liegende Erkrankung ist analog zu DKR D002 Hauptdiagnose Absatz „Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose“ als Nebendiagnose zu kodieren.
Beispiel 1
Ein Patient wird zur Behandlung chronischer, therapieresistenter Schmerzen in der Kreuzgegend aufgrund eines Knochentumors aufgenommen. Dem Patienten wird ein Rückenmarkstimulator (Einzelelektrodensystem) mit einem permanenten Einzelelektrodensystem zur epiduralen Dauerstimulation implantiert. Es wird ausschließlich der Kreuzschmerz behandelt.
Hauptdiagnose: | M54.5 | Kreuzschmerz |
Nebendiagnose: | C41.4 | Bösartige Neubildung des Beckenknochens |
Prozedur(en): | 5-039.e0 | Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode, Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar |
5-039.34 | Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan |
Die Kodes
R52.1 | Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz oder |
R52.2 | Sonstiger chronischer Schmerz |
sind nur dann als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die Lokalisation der Schmerzen nicht näher bestimmt ist (siehe Ausschlusshinweise bei Kategorie R52.–) und die Definition der Hauptdiagnose zutrifft.
Beispiel 2
Ein Patient wird ins Krankenhaus zur Untersuchung eines chronischen therapieresistenten Schmerzes aufgenommen. Ursache und nähere Zuordnung des Schmerzes kann während des Krankenhausaufenthaltes nicht bestimmt werden.
Hauptdiagnose: | R52.1 | Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz |
In allen anderen Fällen von chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verursacht, als Hauptdiagnose angegeben werden, soweit diese für die stationäre Behandlung verantwortlich war.
Beispiel 3
Ein Patient wird zur Behandlung von Knochenmetastasen eines bösartigen Lungentumors im Oberlappen aufgenommen. Er erhält u.a. Morphium, um die schweren Knochenschmerzen zu kontrollieren.
Hauptdiagnose: | C79.5 | Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes |
Nebendiagnose(n): | C34.1 | Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, Oberlappen (-Bronchus) |