2011-1918a Nebenwirkungen-Vergiftung zwei oder mehr Substanzen

Diese DKR wurde 2012 in die DKR 1916k aufnommen.

Kleine Änderungen dieser Version: 2005

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1918a Unerwünschte Nebenwirkungen/Vergiftung von zwei oder mehr in Verbindung eingenommenen Substanzen
(bei Einnahme entgegen einer Verordnung)

Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol
Eine Nebenwirkung eines Medikamentes, das in Verbindung mit Alkohol eingenommen wurde, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit schwerer Depression des Atemzentrums aufgenommen, verursacht durch versehentlich in Verbindung mit Alkohol eingenommene Barbiturate.

Hauptdiagnose: T42.3 Vergiftung durch Antiepileptika, Sedativa, Hypnotika und Antiparkinsonmittel, Barbiturate
Nebendiagnose(n): G93.88 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Gehirns
T51.0 Toxische Wirkungen von Alkohol, Äthanol
optional: X49.9! Akzidentelle Vergiftung

Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden
Eine Nebenwirkung, die wegen der Verbindung eines verordneten und eines nicht verordneten Medikaments auftritt, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren.

Beispiel 2

Ein Patient wird mit Hämatemesis aufgrund der Einnahme von Cumarin (verordnet), versehentlich in Verbindung mit Acetylsalicylsäure (nicht verordnet) aufgenommen.

Hauptdiagnose: T39.0 Vergiftung durch Salizylate
Nebendiagnose(n): K92.0 Hämatemesis
T45.5 Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert, Antikoagulanzien
optional: X49.9! Akzidentelle Vergiftung