2011-P012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Kodierrichtlinie ab 2012 in DKR P005k

Kleine Änderungen der Version: 2010

Änderungen der Ursprungsversion: 2005

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003


P012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 6 und 8, werden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl unterschieden.

Mengen- bzw. Zeitangaben sind zu addieren, die Summe ist einmal pro Aufenthalt zu kodieren (s.a. DKR P005 Multiple/Bilaterale Prozeduren). Als Bezugsdatum ist aus pragmatischen Gründen der Tag der ersten Leistung zu wählen.

Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw. Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw. Menge zu kodieren.

Beispiel 1

8-810.8 Transfusion von rekombinantem Faktor VIII
8-810.80 Bis 2000 Einheiten
8-810.81 2001 bis 5000 Einheiten
8-810.82 Mehr als 5000 Einheiten