2011-P012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl
Kodierrichtlinie ab 2012 in DKR P005k
Kleine Änderungen der Version: 2010
Änderungen der Ursprungsversion: 2005
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
P012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl
Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 6 und 8, werden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl unterschieden.
Mengen- bzw. Zeitangaben sind zu addieren, die Summe ist einmal pro Aufenthalt zu kodieren (s.a. DKR P005 Multiple/Bilaterale Prozeduren). Als Bezugsdatum ist aus pragmatischen Gründen der Tag der ersten Leistung zu wählen.
Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw. Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw. Menge zu kodieren.
Beispiel 1
8-810.8 | Transfusion von rekombinantem Faktor VIII |
8-810.80 | Bis 2000 Einheiten |
8-810.81 | 2001 bis 5000 Einheiten |
8-810.82 | Mehr als 5000 Einheiten |