2003-P005b Multiple/Bilaterale Prozeduren
Kleine Änderungen der Version: 2013, 2011, 2008
Änderungen der Ursprungsversion: 2012, 2009, 2006, 2005
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
P005b Multiple/Bilaterale Prozeduren
Multiple Prozeduren
Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple oder bilaterale Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden.
Bei der Anordnung der Kodes ist es sinnvoll, die Empfehlungen von DKR P002a Hauptprozedur zu beachten.
Ausnahmen:
- Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind: z.B. multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind (siehe Beispiel 1).
- Nicht zu kodieren sind Prozeduren, wenn sie in DKR P014a Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden genannt sind.
- Nur einmal während einer stationären Behandlung zu kodierende Prozeduren sind aus pragmatischen Gründen unter Angabe des Datums der ersten Leistung anzugeben,
- wenn Hinweise oder Richtlinien anweisen, einen Kode nur einmal anzugeben.
- wenn Verfahren Mengenangaben (z.B. Bluttransfusionen) oder Zeitangaben (z.B. Beatmung) im Kode enthalten. In diesem Fall sind die Teilmengen bzw. Teilzeiten zu addieren und die Gesamtmenge bzw. Gesamtzeit einmal zu kodieren.
- wenn Verfahren während einer stationären Behandlung grundsätzlich wiederholt durchgeführt werden (s.a. nachfolgende, nicht abschließende Liste).
Tabelle 1: | Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren sind |
|
Anmerkungen:
⊕ | Bei den elektrophysiologischen Untersuchungen gemäß den deutschen und internationalen Leitlinien handelt es sich um komplexe Untersuchungsverfahren, die ggf. aus mehreren Einzeluntersuchungen bestehen können. Standardverfahren wie z.B. Ruhe-, Belastungs- und 24-Stunden-EKG gehören nicht dazu und sind nicht zu kodieren (siehe DKR P014a Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden). |
⊗ | Mengen- bzw. Zeitangaben sind zunächst als solche zu erfassen, bei Entlassung zu addieren und die Summe einmal für den gesamten Aufenthalt zu kodieren (s.a. DKR P012a Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl). Als Bezugsdatum ist aus pragmatischen Gründen der Tag der ersten Leistung zu wählen. |
⊗ | Patientenmonitoring ist nur dann zu kodieren, wenn es sich um eine intensivmedizinische Überwachung oder Behandlung handelt und wenn es nicht Komponente einer anderen Prozedur (z.B. Beatmung, Narkose) ist. |
Beispiel 1
Ein Patient wird zur Exzision von neun Läsionen aufgenommen: eine bei rezidivierendem Basalzellkarzinom der Nase, zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Unterarm, drei Läsionen bei Keratosis solaris am Rücken, eine Läsion bei Keratosis solaris am Unterschenkel und zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Ohr.
Hauptdiagnose: | C44.3 | Basalzellkarzinom, Nase, rezidivierend |
Nebendiagnose(n): | C44.2 | Basalzellkarzinom, Ohr |
C44.6 | Basalzellkarzinom, Unterarm | |
L57.0 | Keratosis solaris | |
Hauptprozedur: | 5-212.0 | Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe an der äußeren Nase |
andere Prozeduren: | 5-181.0 | Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres |
5-894.08 | Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut, Unterarm | |
5-894.0a | dto., Rücken | |
5-894.0f | dto., Unterschenkel |
Bilaterale Prozeduren
Wenn Prozeduren zwei getrennte Gebiete erschließen, ein bilaterales Organ betreffen oder zwei getrennte Inzisionen (bilateral) erfordern, so sind die Prozeduren zweifach zu kodieren (siehe Beispiel 2), sofern es keinen Kode für einen beidseitigen Eingriff (siehe Beispiel 3) gibt oder Hinweise im OPS-301 dies regeln (siehe Beispiel 4).
Anmerkung: Für die Abrechung von Fallpauschalen und Sonderentgelten sind bei der Kodierung von bilateralen Prozeduren (z.B. Mammaexpander) die Übergangsregelungen zu beachten.
Beispiel 2
Bilaterale Prozeduren, für die es im OPS-301 nur einen Kode für den einseitigen Eingriff gibt:
Amputation von mehr als einem Körperteil, z.B. Amputation beider Beine
5-864.8 | Unterschenkelamputation n.n.bez |
5-864.8 | Unterschenkelamputation n.n.bez |
Verschluss von Liddefekten an beiden Augen
5-095.00 | Naht des Augenlides, Verschluss oberflächlicher Liddefekte, ohne Beteiligung der Lidkante |
5-095.00 | Naht des Augenlides, Verschluss oberflächlicher Liddefekte, ohne Beteiligung der Lidkante |
bilaterale Reposition von Radius-Frakturen (Colles)
5-790.16 | Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese, durch Draht oder Zuggurtung/Cerclage, Radius distal |
5-790.16 | Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese, durch Draht oder Zuggurtung/Cerclage, Radius distal |
bilaterale Korrektur abstehender Ohren
5-184.0 | Plastische Korrektur abstehender Ohren, durch Korrektur des Ohrknorpels |
5-184.0 | Plastische Korrektur abstehender Ohren, durch Korrektur des Ohrknorpels |
Beispiel 3
Bilaterale Prozeduren, für die es im OPS-301 eigene Kodes gibt, sind mit diesem Kode zu verschlüsseln.
5-200.3 | Parazentese [Myringotomie], beidseitig, mit Legen einer Paukendrainage |
Beispiel 4
Die Art der Kodierung bilateraler Prozeduren wird durch einen Hinweis im OPS-301 geregelt.
5-53 | Verschluss abdominaler Hernien |
Hinw.: Bei beidseitiger Operation in einer Sitzung sind beide Seiten getrennt zu kodieren (2 Kodes) | |
5-530 |
Verschluss einer Hernia inguinalis |
Inkl.: Verschluss eines offenen Processus vaginalis peritonei und einer kongenitalen Hydrocele testis | |
5-530.0 | Ohne Plastik |
.00 Mit hoher Bruchsackunterbindung und Teilresektion | |
.01 Mit Hydrozelenwandresektion | |
.02 Mit Funikulolyse und Hodenverlagerung | |
.0x Sonstige | |
.0y N.n.bez. |
Ausnahmen:
Einige der bilateralen Prozeduren, die mit nur einem Zugang durchgeführt werden, sind nur einfach zu kodieren. Dies betrifft insbesondere die Gefäßdarstellungen.
Beispiel 5
3-601 | Arteriographie der Gefäße des Halses |
3-604 | Arteriographie der Gefäße des Abdomens |