2013-1915l Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern
Diese Version der Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
Änderungen der Ursprungsversion: 2004, sowie in diesem Jahr.
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1915l Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern
In Fällen von Missbrauch/Misshandlung ist/sind die vorliegende(n) Verletzung(en) bzw. psychischen Störungen zu kodieren.
Ein Kode der Kategorie
T74.– | Missbrauch von Personen |
als Ursache der Verletzung(en) oder psychischen Störungen ist nur bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben.
Dies gilt auch für die Kodierung beim Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom.