2003-1504b Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.-)
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
Ein Kode aus
O08.– | Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft |
wird nur dann als Hauptdiagnose zugewiesen, wenn eine Patientin wegen einer Spätkomplikation in Folge eines zuvor behandelten Aborts stationär aufgenommen wird (siehe Beispiel 1).
Beispiel 1
Eine Patientin wird mit disseminierter intravasaler Gerinnung nach einem Abort in der 10. SSW aufgenommen, der vor zwei Tagen in einem anderen Krankenhaus stattfand.
Hauptdiagnose: | O08.1 | Spätblutung oder verstärkte Blutung nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft |
Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung einer Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.
Ein Kode aus
O08.– | Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft |
wird als Nebendiagnose zugeordnet, um eine mit den Diagnosen der Kategorien O00-O02 (Extrauteringravidität, Blasenmole, sonstige abnorme Konzeptionsprodukte) verbundene Komplikation zu verschlüsseln (siehe Beispiel 2).
Beispiel 2
Eine Patientin wird wegen Tubarruptur bei Eileiterschwangerschaft in der 6. SSW mit Schock aufgenommen.
Hauptdiagnose: | O00.1 | Tubargravidität |
Nebendiagnose(n): | O08.3 | Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft |
O09.1! | Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen |
Wenn eine Patientin aufgenommen wird, weil nach Abortbehandlung bei einer vorhergehenden Behandlung Teile der Fruchtanlage zurückgeblieben sind, wird als Hauptdiagnose ein inkompletter Abort mit Komplikation kodiert (O03-O06 mit einer vierten Stelle .0 bis .3) (siehe Beispiel 3).
Beispiel 3
Eine Patientin wird mit Blutung bei retinierter Fruchtanlage zwei Wochen nach einem Spontanabort stationär aufgenommen. Der Abort fand in der 5. Schwangerschaftswoche statt und wurde ambulant behandelt.
Hauptdiagnose: | O03.1 | Spontanabort, inkomplett, kompliziert durch Spätblutung oder verstärkte Blutung |
Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung einer Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.
Ein Kode aus
O08.– | Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft |
wird in Verbindung mit Diagnosen der Kategorien O03-O07 als Nebendiagnose angegeben, wenn die Kodierung dadurch genauer wird (vergleiche Beispiel 3 und Beispiel 4).
Beispiel 4
Eine Patientin wird mit einem inkompletten Abort in der 12. Schwangerschaftswoche und Kreislaufkollaps stationär aufgenommen.
Hauptdiagnose: | O03.3 | Spontanabort, inkomplett, mit sonstigen und nicht näher bezeichneten Komplikationen |
Nebendiagnose(n): | O08.3 | Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft |
O09.1! | Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen |