2004-P015c Organentnahme und Transplantation
Kleine Änderungen der Version: 2008
Änderungen der Ursprungsversion: 2014, 2007, 2006, 2005, sowie in diesem Jahr.
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
P015c Organentnahme und Transplantation
Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unterscheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.
1. | Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders | |
Wird ein potenzieller Spender zu Voruntersuchungen vor einer möglichen Lebendspende stationär aufgenommen, ist als Hauptdiagnose |
||
Z00.5 | Untersuchung eines potentiellen Organ- oder Gewebespenders | |
zu kodieren, sofern die Organ- oder Gewebeentnahme nicht während desselben stationären Aufenthaltes erfolgt. Kodes aus Z52.– Spender von Organen und Gewebe sind nicht anzugeben. | ||
2. | Lebendspende | |
Für Lebendspender, die zur Spende von Organen oder Gewebe aufgenommen werden, ist als Hauptdiagnose ein Kode aus | ||
Z52.– | Spender von Organen und Gewebe | |
anzugeben, wenn während desselben stationären Aufenthaltes die Organ- oder Gewebeentnahme durchgeführt wird. Ebenfalls sind die entsprechenden Prozedurenkodes zur Entnahme des Transplantates zu kodieren (siehe Beispiel 1 und folgende Tabelle). |
Beispiel 1
Ein Fremdspender wird zur Lebendspende einer Niere aufgenommen. Eine Nephrektomie zur Transplantation wird durchgeführt. Behandlungsrelevante Nebendiagnosen bestehen nicht.
Hauptdiagnose: | Z52.4 | Nierenspender |
Prozedur(en): | 5-554.8 | Nephrektomie zur Transplantation, Lebendspender |
Bei autogener Spende und Transplantation während eines stationären Aufenthaltes sind Kodes aus Z52.– Spender von Organen und Gewebe nicht anzugeben. Die Hauptund Nebendiagnosen sowie die OPS-Kodes für die Entnahme des Transplantates und die Kodes für die eigentliche Transplantation sind anzugeben (siehe DKR 0301c Knochenmark-/Stammzellentnahme und -transplantation).
3. Postmortale Spende nach Gehirntod im Krankenhaus
(Kriterien für eine mögliche postmortale Spende sind: Gehirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer, Einwilligung und klinische Eignung)
Die Kodierung bei einem Patienten, der als Organspender in Frage kommt, unterscheidet sich nicht vom üblichen Vorgehen bei der Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren: als Hauptdiagnose ist diejenige Erkrankung oder Verletzung zu kodieren, die die Aufnahme veranlasst hat, hinzu kommen vorliegende Nebendiagnosen und die durchgeführten Prozeduren.
Der entsprechende Kode für die Organentnahme bzw. der Kode 8-978 Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende sind nicht zu kodieren (siehe auch Hinweise hierzu im OPS-301 Version 2004). Ebenso ist der Kode Z00.5 Untersuchung eines potentiellen Spenders eines Organs oder Gewebes nicht anzugeben.
4. Transplantation
Empfänger des transplantierten Organs bekommen als Hauptdiagnose den Grund der Aufnahme und den entsprechenden Prozedurenkode für die Transplantation. Es ist nicht notwendig, die Entfernung des erkrankten Organs zu kodieren. Domino-Transplantationspatienten (wenn der Patient während der Behandlungsphase ein Organ sowohl erhält als auch spendet (z.B. Herz/Lunge) erhalten eine Spender-Nebendiagnose aus Z52.– Spender von Organen und Geweben und die Prozedurenkodes für die Transplantation und für die Entnahme (mit der Transplantation als Hauptprozedur).
Anmerkung: Zur Kodierung von Versagen und Abstoßungsreaktion nach Transplantation siehe DKR 0303c Versagen und Abstoßungsreaktion nach Transplantation.
ORGAN/ GEWEBE |
SPENDE |
ENTNAHME |
TRANSPLANTATION |
||
Stammzellen |
Z52.01 |
5-410.10 |
Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation, zur Eigenspende |
8-805 |
Transfusion von hämatopetischen Stammzellen |
5-410.11 |
Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation, zur Fremdspende |
||||
Knochenmark |
Z52.3 |
5-410.00 |
Entnahme von Knochenmark zur Transplantation, zur Eigenspende |
5-411 |
Knochenmarktransplantation |
5-410.01 |
Entnahme von Knochenmark zur Transplantation, zur Fremdspende |
||||
Haut |
Z52.1 |
5-901 |
Freie Hauttransplantation, Entnahmestelle |
Geeigneter Kode aus 5-89…5-92 Operationen an Haut und Unterhaut |
|
5-904 |
Lappenplastik an Haut und Unterhaut, Entnahmestelle |
||||
5-924 |
Freie Hauttransplantation und Lappenplastik an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen, Entnahmestelle |
||||
Knochen |
Z52.2 |
5-783 |
Entnahme eines Knochentransplantates |
5-784 |
Knochentransplantation |
Niere |
Z52.4 |
5-554.8 |
Nephrektomie zur Transplantation, Lebendspender |
5-555 |
Nierentransplantation |
Limbus-Stammzellen/ |
Z52.8 |
5-112 |
Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe der Konjunktiva |
5-113.0 |
Transplantation von Bindehaut oder Stammzellen des Limbus |
Leber |
Z52.6 |
5-503.3 |
Leberteilresektion links (zur Lebendorganspende) |
5-504 |
Lebertransplantation |
OPS KODES FÜR DIE TRANSPLANTATION VON POSTMORTAL ENTNOMMENEN ORGANEN | |||||
ORGAN/ GEWEBE | TRANSPLANTATION Prozedurenkode (aus) OPS-301: Empfänger |
||||
Herz | 5-375.0 | Herztransplantation, orthotop | |||
5-375.1 | Herztransplantation, heterotop | ||||
Lunge | 5-335 | Lungentransplantation | |||
Herz und Lunge | 5-375.2 | Herz- und Lungentransplantation | |||
Pankreas | 5-528 | Transplantation von Pankreas(gewebe) | |||
Leber | 5-504 | Lebertransplantation | |||
Kornea | 5-125 | Hornhauttransplantation und Keratoprothetik | |||
Niere | 5-555 | Nierentransplantation | |||
Dünndarm | 5-467.61 | Dünndarmtransplantation, Jejunum | |||
5-467.62 | Dünndarmtransplantation, Ileum |