2004-0603c Tetraplegie und Paraplegie, nicht traumatisch

Änderungen der Ursprungsversion: 2009, 2005, sowie in diesem Jahr.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0603c Tetraplegie und Paraplegie, nicht traumatisch

Kodierung

Zur Kodierung einer traumatischen Tetraplegie/Paraplegie siehe DKR 1910c Verletzung des Rückenmarks.

Initiale (akute) Phase der Paraplegie/Tetraplegie
Die „akute“ Phase einer nichttraumatischen Paraplegie/Tetraplegie umfasst Erstaufnahmen wegen eines nicht traumatisch bedingten Funktionsausfalls, wie zum Beispiel bei Myelitis transversa oder bei Rückenmarkinfarkt. Es kann sich auch um eine konservativ oder operativ behandelte Erkrankung handeln, die sich in Remission befand, sich jedoch verschlechtert hat und jetzt die gleiche Behandlungsintensität erfordert wie bei Patienten, die das erste Mal nach einem Trauma aufgenommen wurden.

Sofern sich ein Patient mit einer Krankheit vorstellt, die eine Schädigung des Rückenmarks zur Folge hat (z.B. Myelitis), sind die folgenden Kodes zuzuweisen:

Die Krankheit als Hauptdiagnose, z.B.

G04.9 Diffuse Myelitis

und einen Kode aus

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie.

An 4. Stelle ist der Lähmungstyp (schlaff, spastisch) sowie das Ausmaß der Lähmung (Para-, Tetraplegie) zu kodieren. Die fünfte Stelle differenziert komplette, inkomplette und nicht näher bezeichnete Lähmungen.

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus

G82.6-! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks

anzugeben.

Späte (chronische) Phase einer Paraplegie/Tetraplegie
Von der „Spätphase“ einer Paraplegie/Tetraplegie spricht man z.B. in folgendem Fall:

  • Ein Patient kommt zur weiteren Behandlung einer Paraplegie/Tetraplegie. Die Behandlung der akuten Erkrankung (z.B. einer Myelitis), die die Lähmungen verursachte, ist zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen.

  • Ein Patient mit einer Paraplegie/Tetraplegie wird zur Behandlung einer anderen Erkrankung wie z.B. Harnwegsinfektion, Fraktur des Femur etc. aufgenommen.

 

In solchen Fällen sind ein Kode aus

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie,

ein Kode aus

G82.6-! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks

und die Diagnosekodes sonstiger Krankheiten des Patienten zuzuweisen.

Die Reihenfolge der Diagnosen muss der Richtlinie zur Definition der Hauptdiagnose entsprechen.