2004-1508c Dauer der Schwangerschaft

Kleine Änderung der Version: 2014

Änderungen der Ursprungsversion: 2005, sowie in diesem Jahr.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1508c Dauer der Schwangerschaft

Ein Kode aus

O09.–! Schwangerschaftsdauer

ist zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer anzugeben (in den Basisdaten der Mutter).

O09.0! Weniger als 5 vollendete Wochen
O09.1! 5 bis 13 vollendete Wochen
O09.2! 14 bis 19 vollendete Wochen
O09.3! 20 bis 25 vollendete Wochen
O09.4! 26 bis 33 vollendete Wochen
O09.5! 34 bis 36 vollendete Wochen
O09.6! 37 bis 41 vollendete Wochen
O09.7! Mehr als 41 vollendete Wochen
O09.9! Nicht näher bezeichnet

Ein Kode aus O09.–! ist als Nebendiagnose anzugeben bei Fällen mit:

Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert (siehe auch DKR 1504b Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.–), Beispiel 1 und 3)