2005-P005d Multiple/Bilaterale Prozeduren
Kleine Änderungen der Version: 2013, 2011, 2008
Änderungen der Ursprungsversion: 2012, 2009, 2006, sowie in diesem Jahr.
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
P005d Multiple/Bilaterale Prozeduren
Multiple Prozeduren
Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden.
Ausnahmen:
- Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind: z.B. multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind (siehe Beispiel 1).
- Nur einmal während einer stationären Behandlung zu kodierende Prozeduren sind aus pragmatischen Gründen unter Angabe des Datums der ersten Leistung anzugeben,
- wenn Verfahren Mengenangaben (z.B. Bluttransfusionen) oder Zeitangaben im Kode enthalten (s.a. DKR P012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl).
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wenn Hinweise oder Richtlinien anweisen, einen Kode nur einmal anzugeben bzw. wenn Verfahren während einer stationären Behandlung grundsätzlich wiederholt durchgeführt werden (s.a. nachfolgende, nicht abschließende Liste).
Tabelle 1: | Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren sind |
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Anmerkungen:
⊕ | Bei den elektrophysiologischen Untersuchungen gemäß den deutschen und internationalen Leitlinien handelt es sich um komplexe Untersuchungsverfahren, die ggf. aus mehreren Einzeluntersuchungen bestehen können. Standardverfahren wie z.B. Ruhe-, Belastungsund 24-Stunden-EKG gehören nicht dazu und sind nicht zu kodieren (siehe DKR P014d Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden). |
⊗ | Mengen- bzw. Zeitangaben sind zunächst als solche zu erfassen, bei Entlassung zu addieren und die Summe einmal für den gesamten Aufenthalt zu kodieren (s.a. DKR P012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl). Als Bezugsdatum ist aus pragmatischen Gründen der Tag der ersten Leistung zu wählen. |
⊗ | Patientenmonitoring ist nur dann zu kodieren, wenn es sich um eine intensivmedizinische Überwachung oder Behandlung handelt und wenn es nicht Komponente einer anderen Prozedur (z.B. Beatmung, Narkose) ist. |
Beispiel 1
Ein Patient wird zur Exzision von zehn Läsionen aufgenommen: eine bei rezidivierendem Basalzellkarzinom der Nase, drei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Unterarm, drei Läsionen bei Keratosis solaris am Rücken, eine Läsion bei Keratosis solaris am Unterschenkel und zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Ohr.
Hauptdiagnose: | C44.3 | Basalzellkarzinom, Nase, rezidivierend |
Nebendiagnose(n): | C44.2 | Basalzellkarzinom, Ohr |
C44.6 | Basalzellkarzinom, Unterarm | |
L57.0 | Keratosis solaris | |
Prozeduren: | 5-212.0 | Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe an der äußeren Nase |
5-181.0 | Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres | |
5-894.08 | Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut, Unterarm | |
5-919.0 | Operative Versorgung von Mehrfachtumoren an einer Lokalisation der Haut in einer Sitzung, 3-5 Tumoren | |
5-894.0a | dto., Rücken | |
5-894.0f | dto., Unterschenkel |
Bilaterale Prozeduren
Anmerkung: Für die Abrechung von Fallpauschalen und Sonderentgelten sind bei der Kodierung von bilateralen Prozeduren (z.B. Mammaexpander) die Übergangsregelungen zu beachten.
Beispiel 2
Amputation beider Unterschenkel
5-864.8 B | Unterschenkelamputation n.n.bez, beidseitig |