2017-0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

  • Diese Version der Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
  • Kleine Anpassungen: 2008
  • Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004
  • Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

Diagnosen

Bei Patienten, die zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, ist die zu behandelnde Neubildung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

Der Kode

Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung

ist nicht zuzuweisen.

Prozeduren

Der Prozedurenkode

8-541.4 Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren in die Harnblase

ist einmal pro Krankenhausaufenthalt zuzuweisen.