2017-0801p Schwerhörigkeit und Taubheit

  • Diese Version dieser Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
  • Kleine Änderungen der Versionen: In diesem Jahr
  • Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0801p Schwerhörigkeit und Taubheit

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

H90.– Hörverlust durch Schalleitungs- oder Schallempfindungsstörung und
H91.– Sonstiger Hörverlust
unter anderem in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:
  • Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
  • plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen
  • Stationäre Aufnahme zur Einführung eines Kochlea- oder Hörimplantates