2003-0901a Ischämische Herzkrankheit

Änderungen der Ursprungsversion: 2007, 2006, 2005, 2004

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

0901a Ischämische Herzkrankheit

Kodierung

Ischämische Herzerkrankungen sind in den Kategorien I20.– bis I25.– wie folgt klassifiziert:

Angina pectoris (I20.–)
Akuter Myokardinfarkt (I21.–)
Rezidivierender Myokardinfarkt (I22.–)
Bestimmte akute Komplikationen nach akutem Myokardinfarkt (I23.–)
Sonstige akute ischämische Herzkrankheit (I24.–)
Chronische ischämische Herzkrankheit (I25.–)

ANGINA PECTORIS (I20.–)

Kodierung

Wird bei einem Patienten eine Angina pectoris diagnostiziert, ist der entsprechende Kode vor dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben.

Fälle, bei denen eine ischämische Herzerkrankung mit Angina pectoris vorliegt, können z.B. mit

I20.9 Angina pectoris, nicht näher bezeichnet und
I25.9 Chronische ischämische Herzkrankheit

kodiert werden.

Patienten können eine Erkrankung der Koronararterien haben, ohne die Symptome einer Angina pectoris zu zeigen. In diesem Fall ist „Angina pectoris“ nicht zu kodieren.

Instabile Angina pectoris (I20.0)

Wenn ein Patient mit instabiler Angina pectoris aufgenommen wird und diese sich während des Krankenhausaufenthaltes zu einem Myokardinfarkt entwickelt, ist nur der Kode für einen Myokardinfarkt anzugeben.

Wenn der Patient jedoch eine Postinfarkt-Angina entwickelt, kann I20.0 Instabile Angina pectoris als zusätzlicher Kode angegeben werden.

AKUTER MYOKARDINFARKT (I21.–)

Kodierung

Ein als akut bezeichneter oder bis zu vier Wochen zurückliegender Myokardinfarkt ist mit einem Kode aus

I21.– Akuter Myokardinfarkt

zu verschlüsseln.

Die Kodes I21.0 bis I21.3 bezeichnen transmurale Infarkte.

Ein subendokardialer Infarkt ist mit I21.4 zu kodieren. Information zur betroffenen Stelle (Wand) enthält der Kode nicht.

Kodes der Kategorie I21.- Akuter Myokardinfarkt sind anzugeben sowohl für die initiale Behandlung eines Infarktes im ersten Krankenhaus, das den Infarktpatienten aufnimmt, als auch in anderen Einrichtungen, in die der Patient innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach dem Infarkt aufgenommen oder verlegt wird.

REZIDIVIERENDER MYOKARDINFARKT (I22.–)

Mit dieser Kategorie ist eine Infarzierung zu kodieren, die innerhalb von vier Wochen (28 Tagen) nach einem vorangegangenen Infarkt auftritt.

ANDERE AKUTE ODER SUBAKUTE FORMEN EINER ISCHÄMISCHEN HERZKRANKHEIT (I24.–)

Koronarthrombose ohne nachfolgenden Myokardinfarkt (I24.0)

Es kann, zum Beispiel durch eine kurzfristige thrombolytische Therapie und/oder einen Eingriff verhindert werden, dass eine Okklusion oder eine Thrombose der Arterie zu einem Infarkt führt.

CHRONISCHE ISCHÄMISCHE HERZKRANKHEIT (I25.– )

Atherosklerotische Herzkrankheit (I25.1)

Kodierung

An fünfter Stelle ist in der Kategorie I25.1 die Art der betroffenen Arterie zu verschlüsseln. Wenn der Patient bisher nicht mit einem Bypass versorgt wurde, handelt es sich in jedem Fall um eine natürliche Koronararterie. Dies ist mit

I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, natürliche Koronararterie

zu kodieren.

Atherosklerose eines Koronarbypasses ist zu kodieren als

I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit, autologer Venenbypass oder
I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit, nicht-autologer biologischer Bypass.

Embolie oder nicht-atherosklerotische Okklusion eines Koronarbypasses wird kodiert als

T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen.

Alter (verheilter) Myokardinfarkt (I25.2)

Die Schlüsselnummer

I25.2 Alter Myokardinfarkt

kodiert eine anamnestische Diagnose, auch wenn sie nicht als „Z-Kode“ in Kapitel XXI enthalten ist. Sie ist nur dann zusätzlich zu kodieren, wenn sie Bedeutung für die aktuelle Behandlung hat.

Ischämische Kardiomyopathie (I25.5)

Die ischämische Kardiomyopathie ist mit I25.5 zu verschlüsseln.

Andere Formen der Kardiomyopathie werden mit Kodes aus

I42.– Kardiomyopathie und
I43.–* Kardiomyopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

verschlüsselt.

Andere Formen einer chronischen ischämischen Herzkrankheit (I25.8)

Ein Myokardinfarkt, der mehr als vier Wochen (28 Tage) nach dem Eintritt behandelt wird, ist mit

I25.8 Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit

zu verschlüsseln. Dieser Kode beinhaltet die folgenden kardialen Krankheiten:

  • Aneurysma einer Koronarvene
  • Koronararterienarteriitis
  • sonstige Herzkrankheit, a.n.k.
  • Koronarinsuffizienz, chronisch oder mit einer angegebenen Dauer über vier Wochen

Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet (I25.9)

Dieser Kode wird als „letzte Kodiermöglichkeit“ gebraucht (siehe Punkt 3).

1) Wenn während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, aber aktuell keine Eingriffe (wie z.B. Angiographie, PTCA mit oder ohne Stentimplantation oder ACBs) durchgeführt wurden, kann diese mit einem Diagnosekode aus

I25.1 Atherosklerotische Herzkrankheit

verschlüsselt werden, der z.B. aufgrund eines früheren Eingriffs zugeordnet wurde.

2) Wenn während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, die früher chirurgisch behandelt wurde, ist es möglich beides anzugeben:
den passenden Kode aus

I25.1 Atherosklerotische Herzkrankheit

und entweder

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik.

Die Zuweisung eines Kodes aus I25.1 setzt in diesem Fall voraus, dass ausreichend detaillierte Angaben über den Zustand der früher eingesetzten Transplantate und der natürlichen Gefäße vorliegen.

3) Wenn es hierzu keine detaillierten Angaben gibt, aber die ischämische Herzkrankheit während des Krankenhausaufenthaltes behandelt wird, können

I25.9 Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet und
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

beide angegeben werden.

Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik

ist außer dem Vorliegen anamnestischer Informationen über das Vorhandensein eines Koronararterienbypass oder eine frühere Koronarangioplastie, dass diese Angaben für die aktuelle Krankenhausbehandlung von Bedeutung sind (siehe DKR D003b Nebendiagnosen).

Anmerkung: Für die Abrechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten sind bei der Zuweisung dieser Diagnosenkodes die Übergangsregelungen (siehe dort unter Nebendiagnosen) zu beachten.