2017-1504o Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.–)

  • Diese Version dieser Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
  • Kleinere Änderungen im Jahr 2016
  • Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1504o Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.–)

Kodes aus

O08.– Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

wird nur dann als Hauptdiagnose zugewiesen, wenn eine Patientin wegen einer Spätkomplikation in Folge eines zuvor behandelten Aborts stationär aufgenommen wird.

Beispiel 1

Eine Patientin wird mit disseminierter intravasaler Gerinnung nach einem Abort in der 10. SSW aufgenommen, der vor zwei Tagen in einem anderen Krankenhaus stattfand.

Hauptdiagnose: O08.1 Spätblutung oder verstärkte Blutung nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
Nebendiagnose: D65.1 Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC]

Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung einer Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.

 

Ein Kode aus

O08.– Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

wird als Nebendiagnose zugeordnet, um eine mit den Diagnosen der Kategorien O00–O02 (Extrauteringravidität, Blasenmole, sonstige abnorme Konzeptionsprodukte) verbundene Komplikation zu verschlüsseln.

Beispiel 2

Eine Patientin wird wegen Tubarruptur bei Eileiterschwangerschaft in der 6. SSW mit Schock aufgenommen.

Hauptdiagnose: O00.1 Tubargravidität
Nebendiagnose(n): O08.3 Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
O09.1! Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen

 

Wenn eine Patientin aufgenommen wird, weil nach Abortbehandlung bei einer vorhergehenden Behandlung Teile der Fruchtanlage zurückgeblieben sind, wird als Hauptdiagnose ein inkompletter Abort mit Komplikation kodiert (O03–O06 mit einer vierten Stelle .0 bis .3).

Beispiel 3

Eine Patientin wird mit Blutung bei retinierter Fruchtanlage zwei Wochen nach einem Spontanabort stationär aufgenommen. Der Abort fand in der 5. Schwangerschaftswoche statt und wurde ambulant behandelt.

Hauptdiagnose: O03.1 Spontanabort, inkomplett, kompliziert durch Spätblutung oder verstärkte Blutung

 

Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung einer Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.

 

Ein Kode aus

O08.– Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

wird in Verbindung mit Diagnosen der Kategorien O03–O07 als Nebendiagnose angegeben, wenn die Kodierung dadurch genauer wird (vergleiche Beispiel 3 und Beispiel 4).

Beispiel 4

Eine Patientin wird mit einem inkompletten Abort in der 12. Schwangerschaftswoche und Kreislaufkollaps stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose: O03.3 Spontanabort, inkomplett, mit sonstigen und nicht näher bezeichneten Komplikationen
Nebendiagnose(n): O08.3 Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
O09.1! Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen