2003-1902a Oberflächliche Verletzungen

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

1902a Oberflächliche Verletzungen

Kodierung

In den Dreistellern S00 (Oberflächliche Verletzung des Kopfes), S10 (Oberflächliche Verletzung des Halses), S20 (Oberflächliche Verletzung des Thorax) und S30 (Oberflächliche Verletzung des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) basiert die Einteilung der oberflächlichen Verletzungen zunächst auf der Lokalisation, während bei allen anderen oberflächlichen Verletzungen die Einteilung auf der Art der Verletzung basiert. Dies ist insbesondere beim Kodieren von „anderen“ und „nicht näher bezeichneten“ oberflächlichen Verletzungen zu beachten.

Wenn mit der oberflächlichen Verletzung eine Infektion mit einem bekannten Erreger verbunden ist, wird der Erreger mit einem Zusatzkode aus B95! bis B97! verschlüsselt.

Oberflächliche Verletzungen, z.B. Abschürfungen oder Prellungen, werden nicht kodiert, wenn sie mit schwereren Verletzungen derselben Lokalisation in Zusammenhang stehen, es sei denn, sie erhöhen den Aufwand für die Behandlung der schwereren Verletzung, z.B. durch eine zeitliche Verzögerung (s.a. DKR D003b Nebendiagnosen).

Beispiel 1

Ein Patient kommt zur Behandlung einer suprakondylären Humerusfraktur, einer Abschürfung und Prellung des Ellbogens sowie einer Fraktur des Skapulakorpus.

Hauptdiagnose: S42.41 Fraktur des distalen Endes des Humerus, suprakondylär
Nebendiagnose(n): S42.11 Fraktur der Skapula, Korpus

In diesem Fall ist die Abschürfung und die Prellung des Ellbogens nicht zu kodieren.