Anhang B – Zusammenfassung der Änderungen

 

ANHANG B

ZUSAMMENFASSUNG DER ÄNDERUNGEN

Deutsche Kodierrichtlinien Version 2017
gegenüber der Vorversion 2016

Arbeitsschritte

Zur Erstellung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) Version 2017 wurden folgende Arbeits­schritte durchgeführt (s.a. Einleitung Version 2017):

  • Redaktionelle Überarbeitung des Manuskripts der Version 2016 (Korrektur grammatika­lischer und sprachlicher Fehler sowie fehlerhafter Verweise)
  • Anpassung an die ICD-10-GM Version 2017
  • Anpassung an den OPS Version 2017
  • Anpassung an die G-DRG-Klassifikation Version 2017
  • Inhaltliche Klarstellung einzelner existierender Kodierrichtlinien

Geänderte Textpassagen und Beispiele wurden durch Balken am rechten Seitenrand gekenn­zeichnet. Geringfügige redaktionelle Änderungen zur Vorversion 2016 sind nicht markiert.

Neue Kodierrichtlinien und Kodierrichtlinien, bei denen sich inhaltliche Änderungen ergeben haben, wurden in der fortlaufenden Nummerierung am Ende mit „p“ bezeichnet. Ergaben sich durch die Anpassung von ICD-10-GM bzw. OPS neue Kodiermöglichkeiten, so wurde dies als inhaltliche Änderung der DKR bewertet. Kodierrichtlinien, in denen z.B. nur die Texte in Beispielen angepasst wurden, wurden in der Nummerierung nicht geändert. Rein redaktionelle Anpassungen von ICD-10-GM und OPS werden im Anhang B nicht aufgeführt.

Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen in den einzelnen Abschnitten und für die verschiedenen Kodierrichtlinien kurz dargestellt.


Wesentliche Änderungen

Anmerkung: Veränderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien, die sich aufgrund von Streichungen und daraus evtl. resultierenden Umformulierungen anderer Kodierrichtlinien bzw. aus der redaktionellen Bearbeitung (siehe Punkt 1 und 2 unter „Arbeitsschritte“) ergeben haben, werden hier nicht explizit aufgeführt, solange die jeweiligen Veränderungen auf eine Kodierrichtlinie beschränkt waren.


Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten

Verschiebung des Absatzes bezüglich der Kodierung von Symptomen/Diagnosen und Prozeduren bei Zusammenfassung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall von der Einleitung in den Abschnitt „Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten“.

D012i   Mehrfachkodierung

Anpassung einiger Formulierungen an das Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II). Darüber hinaus Aufnahme der neu in die ICD-10-GM aufgenommenen Diagnosen I50.02! bis I50.05! für das Stadium einer Rechtsherzinsuffizienz sowie Anpassung des Kodebereiches U80.-! Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern und des Kodes U81! Bakterien mit Multiresistenz gegen Antibiotika an die Änderungen in der ICD-10-GM.

D013c  Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen

Anpassung einiger Formulierungen an das Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II).

D015n  Erkrankungen und Störungen nach medizinischen Maßnahmen

Anpassung von Beispiel 2 und 3 an die Änderungen bei dem Kode I97.8 Sonstige Kreis­laufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert der ICD-10-GM.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

P003p   Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS

Anpassung einiger Formulierungen an die Hinweise für die Benutzung des OPS. Zusätzlich Anpassung von Beispiel 3 an die geänderten Hinweise bei dem Kodebereich 5-820 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk.

P005k   Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren

Anpassung von Beispiel 3 an die geänderte Formulierung bei dem OPS-Kode 8-810.8z Transfusion von rekombinantem Faktor VIII: 280.000 Einheiten und mehr.

Spezielle Kodierrichtlinien

Kapitel 8    Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes

0801p   Schwerhörigkeit und Taubheit

Klarstellung, dass auch bei stationärer Aufnahme zur Einführung eines Kochlea- oder Hörimplantates Diagnosen aus H90.– Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schall­empfindungsstörung und H91.– Sonstiger Hörverlust als Hauptdiagnose angegeben werden können. Zusätzlich Klarstellung, dass die Aufzählung der Situationen, in denen diese Kodes als Hauptdiagnose kodiert werden können, nicht abschließend ist.

Kapitel 11 Krankheiten des Verdauungssystems

1105d   Gastrointestinale Blutung

Anpassung der DKR an die Änderungen bei der Diagnose K22.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Ösophagus [Ösophagusblutung o.n.A.] in der ICD-10-GM.

Kapitel 15 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

1510p   Komplikationen in der Schwangerschaft

Ergänzung des Absatzes „Schwangerschaft als Nebenbefund“ um eine Regelung zur Verwendung von Diagnosen aus Z35.- Überwachung einer Risikoschwangerschaft. Außerdem Anpassung des Absatzes zur Kodierung von Erkrankungen der Leber in der Schwangerschaft an die Änderungen bei der Diagnose O26.6 Leberkrankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes der ICD-10-GM.

Kapitel 18 Symptome und abnorme klinische Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind

1806g   Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren

Anpassung von Beispiel 1 an die geänderte Formulierung bei den OPS-Kodes 5-039.e0 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode, Einkanalsystem, vollimplantier­bar, nicht wiederaufladbar und 5-039.34 Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzel­elektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan.

Kapitel 19 Verletzung, Vergiftung und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen

1917p Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung)

Austausch des Beispiels 1 gegen ein neues Beispiel, welches keinen Bezug zu einer medikamentösen Beeinflussung der Blutgerinnung aufweist. Letzteres wird in den für die Version 2016 aufgenommenen Beispielen 3 und 4 bereits ausführlich erläutert.