Kleine Änderung der Version: 2014
Änderungen der Ursprungsversion: 2005, sowie in diesem Jahr.
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1508c Dauer der Schwangerschaft
Ein Kode aus
O09.–! |
Schwangerschaftsdauer |
ist zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer anzugeben (in den Basisdaten der Mutter).
O09.0! |
Weniger als 5 vollendete Wochen |
O09.1! |
5 bis 13 vollendete Wochen |
O09.2! |
14 bis 19 vollendete Wochen |
O09.3! |
20 bis 25 vollendete Wochen |
O09.4! |
26 bis 33 vollendete Wochen |
O09.5! |
34 bis 36 vollendete Wochen |
O09.6! |
37 bis 41 vollendete Wochen |
O09.7! |
Mehr als 41 vollendete Wochen |
O09.9! |
Nicht näher bezeichnet |
Ein Kode aus O09.–! ist als Nebendiagnose anzugeben bei Fällen mit:
- O00–O07 Schwangerschaft mit abortivem Ausgang
- O20.0 Drohender Abort
- O42.– Vorzeitiger Blasensprung
-
-
Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert (siehe auch DKR 1504b Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.–), Beispiel 1 und 3)