2004-1914a Verbrennungen

Kleine Änderungen der Version: 2008, sowie in diesem Jahr.

Änderungen der Ursprungsversion: 2005

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1914a Verbrennungen

Kodierung

Sonnenbrand wird kodiert mit Kodes aus Kapitel XII (Krankheiten der Haut und der Unterhaut):

L55.0 Dermatitis solaris acuta 1. Grades
L55.1 Dermatitis solaris acuta 2. Grades
L55.2 Dermatitis solaris acuta 3. Grades

Sonstige Verbrennungen sind mit dem passenden Kode aus T20–T31 (Verbrennungen oder Verätzungen) zu verschlüsseln.

Reihenfolge der Kodes
Das Gebiet mit der schwersten Verbrennung ist zuerst anzugeben. Eine Verbrennung 3. Grades ist demnach vor einer Verbrennung 2. Grades anzugeben, auch dann, wenn die Verbrennung 2. Grades einen größeren Teil der Körperoberfläche betrifft.

Verbrennungen desselben Gebietes, aber unterschiedlichen Grades sind als Verbrennungen des höchsten vorkommenden Grades zu kodieren.

Beispiel 1

Eine Verbrennung 2. und 3. Grades des Knöchels ist zu kodieren mit

Hauptdiagnose: T25.3
Verbrennung 3. Grades der Knöchelregion und des Fußes

Verbrennungen, die eine Hauttransplantation erfordern, sind immer vor denjenigen anzugeben, die keine Hauttransplantation erfordern.

Wenn mehrere Verbrennungen selben Grades existieren, dann wird das Gebiet mit der größten betroffenen Körperoberfläche zuerst angegeben. Alle weiteren Verbrennungen sind, wann immer möglich, mit ihrer jeweiligen Lokalisation zu kodieren.

Beispiel 2

Eine Verbrennung Grad 2a der Bauchwand und des Perineums ist wie folgt zu kodieren:

Hauptdiagnose: T21.23
Verbrennung 2. Grades des Rumpfes, Bauchdecke
Nebendiagnose(n): T21.25
Verbrennung 2. Grades des Rumpfes, (äußeres) Genitale

Wenn die Anzahl der Kodes für einen stationären Fall die maximale Zahl der übermittelbaren Diagnosen übersteigt, ist es sinnvoll, die Kodes für mehrfache Verbrennungen (T29.0 bis T29.3 aus T29.– Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen) zu benutzen. Bei Verbrennungen 3. Grades sind immer die differenzierten Kodes zu verwenden. Wenn Mehrfachkodes erforderlich sind, werden diese für Verbrennungen 2. Grades benutzt.

Körperoberfläche (KOF)

Jeder Verbrennungs-/Verätzungsfall ist zusätzlich mit einem Kode aus

T31.–!
Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche bzw.

zu versehen, um den Prozentsatz der betroffenen Körperoberfläche anzuzeigen.

Die vierte Stelle beschreibt die Summe aller einzelnen Verbrennungen, angegeben in Prozent der Körperoberfläche.

Die fünfte Stelle „0“ zeigt an, dass

  • es sich um eine Verbrennung 3. Grades von weniger als 10% KOF handelt (das kann auch heißen, dass keine Verbrennung 3. Grades vorliegt!) oder
  • der Anteil an Verbrennungen 3. Grades nicht näher bezeichnet ist.

Ein Kode aus T31.–! und T32.–! ist nur einmal nach dem letzten Kode für die betroffenen Gebiete anzugeben.

Inhalationsverbrennungen
Jede Inhalationskomponente der Verbrennung ist mit einem Kode aus

T27.0 Verbrennung des Kehlkopfes und der Trachea
T27.1 Verbrennung des Kehlkopfes und der Trachea mit Beteiligung der Lunge
T27.2 Verbrennung sonstiger Teile der Atemwege
T27.3 Verbrennung der Atemwege, Teil nicht näher bezeichnet

zu kodieren.

T31.–!
Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche,

ist nur zu verwenden, wenn zusätzliche Verbrennungen der Körperoberfläche vorliegen. Die schwerwiegendere Verbrennung ist zuerst anzugeben.

Verbinden von Verbrennungen

Mehrfaches Verbinden von Verbrennungen ist nur einmal pro Aufenthalt mit dem entsprechenden Kode aus

8-191
Verband bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen

zu kodieren (s. a. DKR P005b Multiple/Bilaterale Prozeduren).

Wiedereinweisung zur Behandlung von Verbrennungen

Folgeeinweisungen zur Transplantation und zum Débridement von Verbrennungen sind mit dem entsprechenden Kode für die Verbrennung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, es sei denn, die Einweisung erfolgt zur Behandlung einer Komplikation oder Spätfolge. In diesem Fall ist die Art der Komplikation oder der Folgeerscheinung als Hauptdiagnose (z.B. Narbenkontrakturen) zu kodieren.