2003-0501a Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen ( Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin)

Änderungen der Ursprungsversion: 2006, 2005

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

0501a Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin)

Definitionen
Der Begriff „Störung“ wird hier verwendet, um folgende Zustände, ausgelöst durch die Verwendung psychotroper Substanzen, zu beschreiben:
– Akute Intoxikation [akuter Rausch]
– Missbrauch
– Abhängigkeit

Der Block F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen hat eine vierte Stelle, die den klinischen Status des Patienten genau bezeichnet. Die verursachenden Substanzen werden durch die dritte Stelle kodiert.

Es ist zu beachten, dass nicht alle vierten Stellen auf alle Substanzen anwendbar sind.

Die folgenden Definitionen (nach ICD-10-SGB-V und der WHO ICD-10 Internationale Klassifikation psychischer Störungen von 1992) werden zur Unterstützung eines besseren Verständnisses dieser Störungen zur Verfügung gestellt:

Akute Intoxikation [akuter Rausch]
„Ein Zustandsbild nach Aufnahme einer psychotropen Substanz mit Störungen von Bewusstseinslage, kognitiven Fähigkeiten, Wahrnehmung, Affekt und Verhalten oder anderer psychophysiologischer Funktionen und Reaktionen. Die Störungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den akuten pharmakologischen Wirkungen der Substanz und nehmen bis zur vollständigen Wiederherstellung mit der Zeit ab, ausgenommen in den Fällen, bei denen Gewebeschäden oder andere Komplikationen aufgetreten sind.“

Schädlicher Gebrauch
„Konsum psychotroper Substanzen, der zu Gesundheitsschädigung führt. Diese kann als körperliche Störung auftreten, etwa in Form einer Hepatitis nach Selbstinjektion der Substanz oder als psychische Störung z.B. als depressive Episode durch massiven Alkoholkonsum.“

Schädlicher Gebrauch wird nicht kodiert, wenn zum gleichen Zeitpunkt und bezüglich der gleichen Substanz ein „Abhängigkeitssyndrom“ (F10-F19, vierte Stelle „.2“), eine „psychotische Störung“ (F10-F19, vierte Stelle „.5“) oder eine sonstige spezifische Form einer drogen-/medikamenten- oder alkoholinduzierten Störung vorliegt.

Abhängigkeits-Syndrom
„Eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln. Typischerweise besteht/bestehen

– ein starker Wunsch die Substanz einzunehmen,
– Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren
und
– anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen.

Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben. Es entwickelt sich eine Toleranzerhöhung und manchmal ein körperliches Entzugssyndrom.“

Kodierung

Allgemeine Hinweise
Beschreibungen wie „Gesellschaftstrinker“ oder „starker Trinker“ sind nicht zu kodieren.

Wenn mehr als eine vierte Stelle aus F10-F19 kodierbar ist (z.B. „akute Intoxikation [akuter Rausch]“, „Abhängigkeit“ oder „psychotische Störung“), so sind alle kombinierbaren Kodes zuzuweisen (siehe Beispiel 1).

Nehmen Patienten (verordnete oder nicht verordnete) Medikamente in einer Überdosierung zu sich, so werden die Kategorien F10-F19 nicht zur Verschlüsselung verwendet. Fälle von Überdosierung sind mit dem entsprechenden Vergiftungs-Kode aus der Liste der Medikamente und Chemikalien (Kapitel XIX) zu kodieren.

In Fällen, in denen eine klare Dokumentation oder klinische Hinweise nicht verfügbar sind, so dass für die Klassifizierung relevante Informationen zum Konsum von Alkohol/Drogen fehlen, ist der passende Kode aus F10-F19, vierte Stelle „.1“ („schädlicher Gebrauch“) zuzuweisen.

Akute Intoxikation [akuter Rausch]
Im Fall einer akuten Intoxikation (eines akuten Rausches) wird der zutreffende Kode aus F10-F19 – vierte Stelle „.0“ – zusammen mit einem weiteren vierstelligen Kode aus F10-F19 zugewiesen (siehe Beispiel 1). Sofern die akute Intoxikation (der akute Rausch) der Aufnahmegrund ist, ist sie (er) als Hauptdiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen eines akuten Rausches neben bestehendem Alkoholabhängigkeits-Syndrom aufgenommen.

Hauptdiagnose: F10.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, akute Intoxikation [akuter Rausch]
Nebendiagnose(n): F10.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom

Schädlicher Gebrauch
An vierter Stelle ist eine „.1“ zuzuweisen, wenn ein Zusammenhang zwischen einer bestimmten Krankheit/Krankheiten und Alkohol-/Drogenabusus besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Diagnosen durch Aussagen wie „alkoholinduziert“ oder „drogenbezogen“ näher bezeichnet sind.

Beispiel 2

Bei einem Patienten wird eine alkoholbezogene akute Pankreatitis diagnostiziert.

Hauptdiagnose: K85 Akute Pankreatitis
Nebendiagnose(n): F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, schädlicher Gebrauch

Bei der oben genannten Definition ist zu beachten, dass eine vierte Stelle mit „.1“ nicht zugewiesen wird, wenn eine spezifische drogen-/alkoholbezogene Krankheit existiert, insbesondere ein Abhängigkeitssyndrom oder eine psychotische Störung.