2021-0801p Schwerhörigkeit und Taubheit
- Diese Version dieser Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
- Kleine Änderungen der Versionen: 2017
- Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
0801p Schwerhörigkeit und Taubheit
Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien
H90.– | Hörverlust durch Schalleitungs- oder Schallempfindungsstörung und |
H91.– | Sonstiger Hörverlust |
unter anderem in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:
- Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
- plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen
- Stationäre Aufnahme zur Einführung eines Kochlea- oder Hörimplantates