2003-1909a Bewusstlosigkeit

Kleine Änderungen der Version: 2006

Änderungen der Ursprungsversion: 2004

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

1909a Geschlossene Kopfverletzungen/Bewusstlosigkeit/Gehirnerschütterung

Kodierung
Bei einer komplexen Kopfverletzung sind alle vorliegenden Verletzungen, z.B. Frakturen, intrakranielle Verletzungen und/oder Bewusstlosigkeit zu verschlüsseln.

Zur Reihenfolge der anzugebenden Kodes s.a. DKR 1911a Mehrfachverletzungen.

Beispiel 1

DDer Patient wird mit einer Fraktur des Siebbeins (Röntgenaufnahme) aufgenommen. Im CT
zeigt sich ein großes subdurales Hämatom. Der Patient war 3 Stunden bewusstlos.

Hauptdiagnose: S06.5 Traumatische subdurale Blutung
Nebendiagnose(n): S02.1 Schädelbasisfraktur
S06.03 Mittellange Bewusstlosigkeit [30 Minuten bis 24 Stunden]
Prozedur(en): 3-200 Native Computertomographie des Schädels

Bewusstlosigkeit im Zusammenhang mit einer Verletzung
Wenn ein Verlust des Bewusstseins im Zusammenhang mit einer anderen kraniellen oder intrakraniellen Verletzung aufgetreten ist, ist die Art der Verletzung vor einem Kode aus S06.01-S06.05 für die Dauer der Bewusstlosigkeit anzugeben.

Beispiel 2

Ein Patient wird mit einer geschlossenen Kopfverletzung aufgenommen. Er war drei Stunden bewusstlos. Ein CT des Kopfes zeigte eine intrazerebrale Blutung.

Hauptdiagnose: S06.33 Umschriebenes zerebrales Hämatom
Nebendiagnose(n): S06.03 Mittellange Bewusstlosigkeit [30 Minuten bis 24 Stunden]
Prozedur(en): 3-200 Native Computertomographie des Schädels

Wenn ein Schädel-Trauma ohne weitere Schädigungen mit Bewusstlosigkeit einhergeht, dann ist nur die Bewusstlosigkeit mit dem entsprechenden Kode aus S06.01-S06.05 Dauer der Bewusstlosigkeit zu kodieren.

Beispiel 3

Ein Patient war zwei Stunden bewusstlos und wird mit V.a. eine geschlossene Kopfverletzung aufgenommen.

Hauptdiagnose: S06.03 Mittellange Bewusstlosigkeit [30 Minuten bis 24 Stunden]

Nicht im Zusammenhang mit einer Kopfverletzung stehende Bewusstlosigkeit
Die folgenden Kodes sind zu verwenden, sofern bei einem bewusstlosen Patienten keine Kopfverletzung besteht:

R40.0 Somnolenz
R40.1 Sopor
R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet