2021-P013k Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation
- Diese Version der Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
- Änderungen der Ursprungsversion: 2012, 2005, 2012.
- Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
P013k Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation
Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur
- Behandlung einer Komplikation
- Durchführung einer Rezidivtherapie
- Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet
ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:
5-289.1 | Operative Blutstillung nach Tonsillektomie |
5-821.12 | Wechsel einer Femurkopfprothese in Totalendoprothese, nicht zementiert |
Gibt es keinen spezifischen Kode, dann ist die durchgeführte Operation zusammen mit einem Kode, wie z.B.
5-349.6 | Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell |
5-379.5 | Reoperation an Herz und Perikard |
5-559.3 | Revisionsoperation an der Niere |
5-749.0 | Resectio |
5-983 | Reoperation |
für die Reoperation anzugeben (siehe Beispiel 1 und 2).
In einigen Kapiteln des OPS gibt es eigene Kodes für eine Reoperation, die als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, aber im Allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet werden (siehe DKR 0909 Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard).
Beispiel 1
5-062.8 | Andere partielle Schilddrüsenresektion: subtotale Resektion |
5-983 | Reoperation |
Beispiel 2
5-340.d | Thorakoskopie zur Hämatomausräumung |
5-349.6 | Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell |