Anhang B – Zusammenfassung der Änderungen

ANHANG B
ZUSAMMENFASSUNG DER ÄNDERUNGEN

Deutsche Kodierrichtlinien Version 2021
gegenüber der Vorversion 2020

Arbeitsschritte

Zur Erstellung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) Version 2021 wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt (s.a. Einleitung Version 2021):

  • Redaktionelle Überarbeitung des Manuskripts der Version 2020 (Korrektur grammatikalischer und sprachlicher Fehler sowie fehlerhafter Verweise)
  • Anpassung an die ICD-10-GM Version 2021
  • Anpassung an den OPS Version 2021
  • Inhaltliche Klarstellung einzelner existierender Kodierrichtlinien

Geänderte Textpassagen und Beispiele wurden durch Balken am rechten Seitenrand gekennzeichnet. Geringfügige redaktionelle Änderungen zur Vorversion 2020 sind nicht markiert.

Neue Kodierrichtlinien und Kodierrichtlinien, bei denen sich inhaltliche Änderungen ergeben haben, wurden in der fortlaufenden Nummerierung am Ende mit „t“ bezeichnet. Ergaben sich durch die Anpassung von ICD-10-GM bzw. OPS neue Kodiermöglichkeiten, so wurde dies als inhaltliche Änderung der DKR bewertet. Kodierrichtlinien, in denen z.B. nur die Texte in Beispielen angepasst wurden, wurden in der Nummerierung nicht geändert. Rein redaktionelle Anpassungen von ICD-10-GM und OPS werden im Anhang B nicht aufgeführt.

Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen in den einzelnen Abschnitten und für die verschiedenen Kodierrichtlinien kurz dargestellt.

Wesentliche Änderungen

Anmerkung: Veränderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien, die sich aufgrund von Streichungen und daraus evtl. resultierenden Umformulierungen anderer Kodierrichtlinien bzw. aus der redaktionellen Bearbeitung (siehe Punkt 1 und 2 unter „Arbeitsschritte“) ergeben haben, werden hier nicht explizit aufgeführt, solange die jeweiligen Veränderungen auf eine Kodierrichtlinie beschränkt waren.

 

Allgemeine Kodierrichtlinien für Diagnosen

D012i Mehrfachkodierung

Aufnahme der neu in die ICD-10-GM Version 2020 aufgenommenen Kodes U07.0! Gesundheitsstörung im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Zigaretten [Vaporizer], U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen, U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen und U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 in die Tabelle 2. Darüber hinaus Anpassung des Kodebereiches U99.- Nicht belegte Schlüsselnummer U99 in Tabelle 1 an die Formulierung in der ICD-10-GM Version 2021.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

P003s Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS

Ergänzung des Hinweises des OPS 5-820 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk hinsichtlich der zusätzlichen Kodierung einer computergestützten intraoperativen biomechanischen Ausrichtung des Implantates in Beispiel 3. Anpassung von Beispiel 8 dahingehend, dass eine Ausnahme für das Inklusivum „Blutstillung“ des Kodebereiches 5-451 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dünndarmes nicht nur für den Subkode 5-451.7 angezeigt wird.

P005t Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren

Konkretisierung und Überarbeitung der Tabellen 1 und 2 hinsichtlich der Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt zu kodieren sind.

 

Spezielle Kodierrichtlinien

Kapitel 4 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

0401h Diabetes mellitus

Anpassung des Kodebereiches L89.– Dekubitalgeschwür und Druckzone in der Liste der Diagnosen, die zum Bild des „diabetischen Fußsyndroms“ gehören können, an die Änderungen in der ICD-10-GM Version 2021.

Kapitel 16 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

1603t Besondere Maßnahmen für das kranke Neugeborene

Streichung des Absatzes „Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen“. Hinsichtlich der Kodierung des Kodes 8-720 Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen sind zukünftig die Regelungen der Kodierrichtlinie P001 Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren zu beachten.

Kapitel 19 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen

1910t Verletzung des Rückenmarks

Anpassung der Anmerkung in Beispiel 3 zur Kodierung einer neurogenen Blasenfunktionsstörung an die Hinweise in der ICD-10-GM unter dem Kodebereich G83.4- Cauda- (equina-) Syndrom und den für 2021 neu etablierten Hinweis unter G95.8- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Rückenmarkes.