2022-1917u Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung)

  • Diese Version der Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
  • Änderungen der Ursprungsversion: 2016 und 2005
  • Kleine Änderungen: 2017
  • Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1917u Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung)

Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung werden wie folgt kodiert:

ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, optional ergänzt durch

Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.

 

Beispiel 1

Ein Patient kommt zur Behandlung einer Hyponatriämie, die durch ordnungsgemäß eingenommenes Carbamazepin induziert ist.

Hauptdiagnose: E87.1 Hypoosmolalität und Hyponatriämie
Nebendiagnose, optional: Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

 

Beispiel 2

Ein HIV-positiver Patient kommt zur Behandlung einer hämolytischen Anämie, die durch die antiretrovirale Therapie induziert ist.

Hauptdiagnose: D59.2 Arzneimittelinduzierte nicht-autoimmunhämolytische Anämie
Nebendiagnose(n): Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
Nebendiagnose, optional: Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

 

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 67, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Ein Patient bekommt während des stationären Aufenthaltes Cortison, entwickelt daraufhin eine Hyperglykämie und bekommt Altinsulin. Kein Diabetes bekannt, keine weitere Diagnostik diesbezüglich. Wie ist die Hyperglykämie zu kodieren?

Entscheidung: Eine mit Altinsulin therapierte Hyperglykämie, die sich unter einer stationären Kortisontherapie bei einem Patienten entwickelt, bei dem kein Diabetes mellitus bekannt ist, und bei dem keine Diagnostik im Hinblick auf einen Diabetes mellitus erfolgt, wird mit dem Kode R73.9 Hyperglykämie, nicht näher bezeichnet, optional ergänzt um den Kode Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen kodiert.

Erfolgt die stationäre Aufnahme wegen einer Blutung unter Einnahme von Anti-koagulanzien, ist der Kode für das konkrete Blutungsereignis als Hauptdiagnose (entsprechend DKR D002 Hauptdiagnose) anzugeben. Die Kodes für die hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln, optional ergänzt durch

Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.

Beispiel 3

Ein Patient wird mit unstillbarem Nasenbluten unter Antikoagulation bei ordnungsgemäß eingenommenem Cumarinpräparat stationär aufgenommen. Er erhält eine Nasen­tamponade, die Antikoagulation wird vorübergehend pausiert und ein Vitamin-K-Präparat verabreicht.

Hauptdiagnose: R04.0 Epistaxis
Nebendiagnose(n): D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine
(Vitamin-K-Antagonisten)
Nebendiagnose, optional: Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

 

Beispiel 4

Ein Patient unter Antikoagulation bei ordnungsgemäß eingenommenem Cumarinpräparat wird mit Schlaganfallsymptomatik stationär aufgenommen. Im Schädel-CT zeigt sich eine intrazerebrale Blutung.

Hauptdiagnose: I61.0 Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, subkortikal
Nebendiagnose(n): D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine
(Vitamin-K-Antagonisten)
Nebendiagnose, optional: Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

 

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 326, veröffentlicht am 21.07.2020

Frage: Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Marcumar®-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

Entscheidung: Wird ein Patient wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Marcumartherapie® (INR im therapeutischen Bereich, Einnahme gemäß Verordnung) stationär behandelt, ist der Kode M62.88 Sonstige näher bezeichnete Muskelkrankheiten, sonstige Lokalisation (u.a. Rumpf) als Hauptdiagnose und der Kode D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) als Nebendiagnose, optional ergänzt um den Kode Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen zu kodieren.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 109, veröffentlicht am 06.10.2020

Frage: Der Versicherte stellte sich planmäßig in der gefäßchirurgischen Sprechstunde zur Kontrolle nach Bypass-Operation bei pAVK rechts vor. Zudem Z.n. Mitral- und Aortenklappenersatz (mechanisch). Im Hinblick auf eine geplante zahnärztliche Behandlung war ambulant Marcumar abgesetzt und durch Gabe eines niedermolekularen Heparins ersetzt worden. Aktuell kritischer Abfall der INR. Notfallmäßige stationäre Einweisung zur Vollheparinisierung. Was ist Hauptdiagnose?

Entscheidung: Ein stationärer Aufenthalt eines antikoagulierten Patienten zum Zwecke einer Vollheparinisierung vor einer geplanten zahnärztlichen Behandlung (KDE-109) ist unter anderem mit folgenden Kodes zu kodieren:

  • Z51.4 Vorbereitung auf eine nachfolgende Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert (Hauptdiagnose)
  • Z29.9 Prophylaktische Maßnahme, nicht näher bezeichnet (Nebendiagnose)
  • Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese (Nebendiagnose)