2022-P005u Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren

P005u Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden.

Beispiel 1

Bei einem Patienten mit chronisch ischämischer Herzkrankheit wird in unterschiedlichen Sitzungen jeweils ein nicht medikamentefreisetzender Stent in unterschiedliche Koronararterien eingebracht.

Prozeduren: 8-837.k0 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen, Einlegen eines nicht medikamente-freisetzenden Stents, ein Stent in eine Koronararterie
8-837.k0 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen, Einlegen eines nicht medikamente-freisetzenden Stents, ein Stent in eine Koronararterie

Anmerkung: Mehrere Sitzungen während eines stationären Aufenthalts sind mit mehreren Kodes zu verschlüsseln.

Ausnahmen:

  1. Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind: z.B. multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind (siehe Beispiel 2).

Beispiel 2

Ein Patient wird zur Exzision von zehn Läsionen aufgenommen: eine bei rezidivierendem Basalzellkarzinom der Nase, drei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Unterarm, drei Läsionen bei Keratosis solaris am Rücken, eine Läsion bei Keratosis solaris am Unterschenkel und zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Ohr.

Hauptdiagnose: C44.3 Basalzellkarzinom, Nase, rezidivierend
Nebendiagnose(n): C44.2 Basalzellkarzinom, Ohr
C44.6 Basalzellkarzinom, Unterarm
C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
L57.0 Keratosis solaris
Prozeduren: 5-212.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe an der äußeren Nase
5-181.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres
5-894.08 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut, Unterarm
5-919.0 Operative Versorgung von Mehrfachtumoren an einer Lokalisation der Haut in einer Sitzung, 3-5 Tumoren
5-894.0a dto., Rücken
5-894.0f dto., Unterschenkel
  1. Nur einmal während einer stationären Behandlung zu kodierende Prozeduren sind aus pragmatischen Gründen unter Angabe des Datums der ersten Leistung anzugeben,

    2.1 wenn Hinweise oder Richtlinien anweisen, einen Kode nur einmal anzugeben bzw. wenn Verfahren während einer stationären Behandlung grundsätzlich wiederholt durchgeführt werden (s.a. nachfolgende, nicht abschließende Liste in Tabelle 1).

 

Tabelle 1: Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren sind

  • Verband bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
  • Applikation von Medikamenten und Nahrung (8-01)
  • Diagnostische perkutane Punktion der Pleurahöhle (1-844)
  • Therapeutische perkutane Punktion von Organen des Thorax, Pleurahöhle (8-152.1)
  • Diagnostische (perkutane) Punktion und Aspiration der Bauchhöhle, Aszitespunktion (1-853.2)
  • Therapeutische perkutane Punktion der Bauchhöhle (8-153)
  • Spülung (Lavage) (8-17)
  • Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandwechsels) bei Vorliegen einer Wunde (8-192)
  • Lagerungsbehandlung (8-390)
  • Frührehabilitative Komplexbehandlung (8-55)
  • Physikalisch-therapeutische Einzelmaßnahmen (8-56)
  • Elektrostimulation, Elektrotherapie und Dauer der Behandlung durch fokussierten Ultraschall (8-63 bis 8-66, außer 8-630.3)
  • Offenhalten der oberen Atemwege (8-700)
  • Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen (8-720)
  • Schmerztherapie (8-91)
  • Patientenmonitoring (8-920 bis 8-924, 8-930 bis 8-932)❶, (8-925, 8-933)
  • Phoniatrische und pädaudiologische Komplexbehandlung (9-31)
  • Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie (9-40, außer 9-403)

Anmerkung:

Patientenmonitoring ist nur dann zu kodieren, wenn es sich um eine intensivmedizinische Überwachung oder Behandlung handelt und wenn es nicht Komponente einer anderen Prozedur (z.B. Beatmung, Narkose) ist.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 275, veröffentlicht am 06.10.2020

Frage: Bei einem Patienten wird im Rahmen einer Herzoperation ein Pulmonaliseinschwemm­kathe­ter gelegt. Präoperativ wie auch postoperativ werden hierüber zur besseren Steuerung der Katecholamintherapie verschiedene hämodynamische Parameter gemessen. Ein Parameter ist hierbei das Herzzeitvolumen, das mindestens 3 mal täglich gemessen wird.

Ist für die Messung des Herzzeitvolumens einmalig der OPS-Kode 8-932 Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des Pulmonalarteriendruckes zu verwenden oder ist jeweils ein Kode aus 1-273 Rechtsherz-Katheteruntersuchung zu verwenden?

Entscheidung: Das in diesem Fall (KDE-275) zur Steuerung einer Katecholamintherapie durchgeführte prä- und postoperative Monitoring des Herzzeitvolumens über einen Pulmonalis-Einschwemmkatheter ist bei dem intensivmedizinisch behandelten Patienten als Patienten­monitoring einmal mit dem OPS-Kode 8-932 Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des Pulmonalarteriendruckes zu kodieren (siehe Hinweis zum Kode 8-93 und DKR P005, Tabelle 1).

  • 2.2 wenn Verfahren Mengenangaben (z.B. Bluttransfusionen) oder Zeitangaben im Kode enthalten (s.a. nicht abschließende Liste in Tabelle 2)

Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 6 und 8, werden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl unterschieden.

Hier sind die Mengen- bzw. Zeitangaben zu addieren und die Summe ist einmal pro Aufenthalt zu kodieren.

Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw. Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw. Menge zu kodieren (siehe Beispiel 3).

 

Tabelle 2: Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt als Summe zu kodieren sind
  • Applikation von Medikamenten (6-00)
  • Spezialverfahren zur maschinellen Beatmung bei schwerem Atemversagen: Inhalative Stickstoffmonoxid-Therapie (8-714.0)
  • Transfusionen von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat (8-800)
  • Transfusion von Granulozyten (8-802.6)
  • Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen (8-810)

 

Beispiel 3

8-810.8 Transfusion von rekombinantem Faktor VIII
8-810.83 Bis unter 500 Einheiten
8-810.84 500 bis unter 1.000 Einheiten
 …  … ;
8 810.8z 280.000 Einheiten oder mehr

Bilaterale Prozeduren Der OPS sieht ab der Version 2005 für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen die Angabe eines Zusatzkennzeichens für die Seitigkeit (R=rechts, L=links, B=beidseitig) verpflichtend vor. Wenn eine Prozedur in einer Sitzung beidseitig durchgeführt wird, ist diese demnach mit dem Zusatzkennzeichen „B“ zu versehen. Anderenfalls wird die jeweilige Seite (R, L) angegeben.

Beispiel 4

Amputation beider Unterschenkel

5-864.8 B Unterschenkelamputation n.n.bez, beidseitig