2023-0903u Herzstillstand und operative Reanimation
- Diese Version dieser Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
- Änderungen dieser Kodierrichtlinie: 2022, 2015
- Kleine Anpassungen: 2008
- Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
0903n Herzstillstand und operative Reanimation
Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.– Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme (z.B. präklinisch durch den Notarzt) oder während des stationären Aufenthaltes ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.
Der Herzstillstand (I46.– Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrunde liegende Ursache bekannt ist.
Bei Reanimation durch das Krankenhaus im Rahmen eines Herzstillstandes ist außerdem
8-771 | Kardiale oder kardiopulmonale Reanimation |
zuzuweisen.
Operative Reanimation
Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 344, veröffentlicht am 21.07.2020
Frage: Anlage eines aortokoronaren 3fach-Bypasses. Kurz nach Abgehen von der Herz-Lungen-Maschine (HLM) kommt es bei noch offenem Thorax zum Kreislaufzusammenbruch. Entschluss zum erneuten Einsatz der HLM, bis dahin überbrückend manuelle Herzkompression über drei Minuten. Ist die manuelle Herzkompression mit
5-379.0 Andere Operationen an Herz und Perikard, Offene Herzmassage
und zusätzlich
8-772 Maßnahmen im Rahmen der Reanimation, Operative Reanimation
zu kodieren?
Entscheidung: Die manuelle Herzkompression zur Reanimation bei bereits im Rahmen einer anderen Operation eröffnetem Thorax ist mit dem Kode 5-379.0 Andere Operationen an Herz und Perikard, Offene Herzmassage zu kodieren.