2023-0903u Herzstillstand und operative Reanimation

  • Diese Version dieser Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
  • Änderungen dieser Kodierrichtlinie: 2022, 2015
  • Kleine Anpassungen: 2008
  • Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0903n Herzstillstand und operative Reanimation

Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.– Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme (z.B. präklinisch durch den Notarzt) oder während des stationären Aufenthaltes ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.

Der Herzstillstand (I46.– Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrunde liegende Ursache bekannt ist.

Bei Reanimation durch das Krankenhaus im Rahmen eines Herzstillstandes ist außerdem

8-771 Kardiale oder kardiopulmonale Reanimation

zuzuweisen.

Operative Reanimation

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 344, veröffentlicht am 21.07.2020

Frage: Anlage eines aortokoronaren 3fach-Bypasses. Kurz nach Abgehen von der Herz-Lungen-Maschine (HLM) kommt es bei noch offenem Thorax zum Kreislaufzusammen­bruch. Entschluss zum erneuten Einsatz der HLM, bis dahin überbrückend manuelle Herzkompression über drei Minuten. Ist die manuelle Herzkompression mit

5-379.0  Andere Operationen an Herz und Perikard, Offene Herzmassage

und zusätzlich

8-772     Maßnahmen im Rahmen der Reanimation, Operative Reanimation

zu kodieren?

Entscheidung: Die manuelle Herzkompression zur Reanimation bei bereits im Rahmen einer anderen Operation eröffnetem Thorax ist mit dem Kode 5-379.0 Andere Operationen an Herz und Perikard, Offene Herzmassage zu kodieren.