2023-0911d Schrittmacher/Defibrillatoren

  • Diese Version dieser Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
  • Kleine Änderungen der Versionen: 2013, 2009, 2006
  • Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004
  • Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0911d Schrittmacher/Defibrillatoren

Anmerkung: Diese Richtlinie enthält Erläuterungen zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Zusammenhang mit Schrittmachern. Diese gelten sinngemäß auch für die Kodierung von Implantation, Wechsel und Entfernung eines Defibrillators.

Permanente Schrittmacher

Wenn eine temporäre Sonde entfernt wird und ein permanenter Schrittmacher implantiert wird, ist der permanente Schrittmacher als Erstimplantation zu kodieren, nicht als Ersatz.

Die Überprüfung eines Schrittmachers wird routinemäßig während des stationären Aufenthaltes zur Schrittmacherimplantation durchgeführt; daher ist ein gesonderter Prozedurenkode hierfür nicht anzugeben.

Für die Überprüfung zu einem anderen Zeitpunkt (also nicht im Zusammenhang mit einer Implantation beim gleichen Aufenthalt) ist der Kode

1-266.0 Elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, nicht kathetergestützt, bei implantiertem Schrittmacher

zuzuweisen.

Bei Aufnahme zum Aggregatwechsel eines Herzschrittmachers/Defibrillators ist ein Kode aus

Z45.0- Anpassung und Handhabung eines kardialen (elektronischen) Geräts

als Hauptdiagnose zuzuweisen, zusammen mit den passenden Verfahrenkodes.

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators sind mit einem der folgenden Kodes zu verschlüsseln:

T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät (Dieser Kode beinhaltet die Funktionsstörung des Schrittmachers und der Sonden, eines Sondenstückes oder das Ablösen der Sonde.)
T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder
Transplantate im Herzen und in den Gefäßen
T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder
Transplantate im Herzen und in den Gefäßen

 

Einem Patienten mit Schrittmacher/Defibrillator ist der Kode

Z95.0 Vorhandensein eines kardialen elektronischen Geräts

zuzuweisen.