2023-1004u Respiratorische Insuffizienz

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  • Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2022

 

1004u Respiratorische Insuffizienz

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 37, veröffentlicht am 15.10.2020

Frage: Wann ist respiratorische Insuffizienz zu kodieren?

Entscheidung: Eine respiratorische Insuffizienz (J96.-) kann kodiert werden, wenn bei Vorliegen diesbezüglich bestehender klinischer Zeichen (ein oder mehrere) unter Raumluft (sofern der Zustand des Patienten eine Messung unter Raumluft zulässt):

  • eine pathologisch veränderte arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse (z. B. Sauerstoffsätti­gung oder eine Hyperkapnie oder Hypoxämie (gemäß den Normwerten des verwendeten Analysegerätes) vorliegt oder
  • eine erniedrigte Sauerstoffsättigung ≤ 92% (nur bei Messung durch eine periphere Pulsoxymetrie) gemessen wurde.