2023-1006u Bronchoskopische Blutstillung
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- Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2022
1006u Bronchoskopische Blutstillung
Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 493, veröffentlicht am 19.08.2020
Frage: Im Rahmen einer Bronchoskopie wird eine Biopsie aus der Bronchialschleimhaut entnommen. Bei der abschließenden Inspektion zeigt sich eine Sickerblutung an der Biopsiestelle. Diese wird mittels Adrenalinlösung gestillt. Ist in diesem Fall die Blutstillung gesondert zu kodieren?
Entscheidung: Erfolgt in einer, im Rahmen einer Bronchoskopie durchgeführten Biopsie aus der Bronchialschleimhaut, eine Blutstillung mittels Adrenalinlösung, so ist diese in den Kodes aus 1-430.1- Endoskopische Biopsie an respiratorischen Organen, Bronchus enthalten.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 571, veröffentlicht am 06.10.2020
Frage: Stationäre Aufnahme wegen leichten, rezidivierenden Hämoptysen zur Abklärung. Im Rahmen der flexiblen Tracheobronchoskopie konnte eine leichte Sickerblutung im Unterlappenbronchus nachgewiesen werden. Zur Blutstillung erfolgte die Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums in den Unterlappenbronchus. Wie ist die bronchoskopische Blutstillung zu kodieren?
Entscheidung: Wird im Rahmen einer flexiblen diagnostischen Tracheobronchoskopie eine leichte Sickerblutung nachgewiesen und wird diese Blutung durch Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums gestillt, so ist dies nicht zusätzlich zu kodieren.