2003-1505a Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft
Kleine Änderungen der Version: 2010, 2006
Änderung der Ursprungversion: 2014
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
1505a Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft
Muss eine Schwangerschaft z.B. aus medizinischen Gründen vorzeitig beendet werden, finden die folgenden Richtlinien Anwendung:
1. |
Wenn die Schwangerschaft mit einem Abort beendet wird (Fetalgewicht unter 500g, keine Vitalitätszeichen) ist |
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O04.– | Ärztlich eingeleiteter Abort | |
als Hauptdiagnose zuzuordnen, zusammen mit einem Kode aus | ||
O09.–! | Schwangerschaftsdauer | |
und einem Kode, der den Grund für die Beendigung angibt, wie z.B. | ||
O35.0 |
Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten. |
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2. |
Wenn die Schwangerschaft mit einer Totgeburt (Fetalgewicht mindestens 500g, keine Vitalitätszeichen) vorzeitig beendet wird, ist als Hauptdiagnose der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung anzugeben, wie z.B. |
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O35.0 |
Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten. |
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Als Nebendiagnosen sind | ||
O60 |
Vorzeitige Entbindung |
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O09.–! |
Schwangerschaftsdauer |
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sowie | ||
Z37.1! | Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen) | |
zuzuweisen. | ||
3. | Wenn die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft in eine Lebendgeburt mündet, ist der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung, z.B. | |
O35.0 | Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten | |
als Hauptdiagnose zu kodieren. Als Nebendiagnosen sind | ||
O60 | Vorzeitige Entbindung | |
O09.–! | Schwangerschaftsdauer | |
und | ||
Z37.0! | Lebendgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen) | |
zuzuweisen. |
(S.a. DKR 1522a Geburtseinleitung mit Beispielen zu Prozeduren, die mit der Einleitung von Wehen verbunden sind.)