2003-D006a Akute und chronische Krankheiten

Kleine Änderungen der Version: 2011

Änderungen der Ursprungsversion: 2006

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

D006a Akute und chronische Krankheiten

Leidet ein Patient gleichzeitig an der chronischen und akuten Form derselben Krankheit, wie z.B. akute Exazerbation einer chronischen Krankheit, so wird nur dann die akute Form der Krankheit als Hauptdiagnose und die chronische Form als Nebendiagnose kodiert, wenn es für die akute und chronische Form dieser Krankheit unterschiedliche Schlüsselnummern gibt.

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen akuten Schubs bei idiopathischer Pankreatitis aufgenommen.

Hauptdiagnose: K85 Akute Pankreatitis
Nebendiagnose(n): K86.1 Sonstige chronische Pankreatitis

 

Ausnahmen: Dieses Kriterium darf nicht verwendet werden, wenn:

a) die ICD-10-SGB-V für die Kombination eine eigene Schlüsselnummer vorsieht, z.B.:
J44.1 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet
b) die ICD-10-SGB-V eine gegenteilige Anweisung gibt, z.B.:
C92.0 Akute myeloische Leukämie
Exkl.: Akute Exazerbation einer chronischen myeloischen Leukämie (C92.1)
C92.1 Chronische myeloische Leukämie
Hier wird nur C92.1 und der Remissionsstatus an fünfter Stelle kodiert.
c)

die ICD-10-SGB-V darauf hinweist, dass nur eine Schlüsselnummer erforderlich ist. Zum Beispiel weist bei der Kodierung von „akuter Schub bei chronischer Bronchiolitis” das Alphabetische Verzeichnis darauf hin, dass die akute Krankheit nicht getrennt kodiert werden muss, da sie in runden Klammern nach dem Hauptbegriff aufgeführt ist (d.h. als nicht wesentlicher Modifizierer):

Bronchiolitis (akut) (infektiös) (subakut) J21.9