2023-D012v Mehrfachkodierung
- Diese Version dieser Kodierrichtlinie ist bis jetzt aktuell.
- Kleine Anpassungen: 2022, 2021, 2019, 2014, 2013, 2009, 2008, 2004
- Änderungen der Ursprungsversion: In diesem Jahr sowie: 2010, 2007, 2006, 2005
- Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
D012i Mehrfachkodierung
Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.
Mehrfachkodierung ist in den folgenden Fällen erforderlich:
1. Ätiologie- und Manifestationsverschlüsselung: „Kreuz – Stern – System”
Schlüsselnummern für Ätiologie (zugrunde liegende Ursache) werden durch das Kreuz-Symbol (†) und Manifestations-Schlüsselnummern durch das Stern-Symbol (*) gekennzeichnet. Zu kodieren ist in derselben Reihenfolge, in der sie im Alphabetischen Verzeichnis oder im Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM erscheinen, d.h. die Ätiologie-Schlüsselnummer, gefolgt von der Manifestations-Schlüsselnummer.
Diese Reihenfolge für die Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung gilt nur für das Kreuz-/Stern-System. Die Hauptdiagnosenregelung der DKR D002 erfährt somit außerhalb der Kreuz-/Stern-Systematik in Bezug auf die Reihenfolge von Ätiologie-/Manifestationskodes keine Einschränkung.
Beispiel 1
Diagnose: Bursitis durch Gonokokken
ICD-10-GM Alphabetisches Verzeichnis: | Bursitis durch Gonokokken A54.4† M73.09* | |
ICD-10-GM Systematisches Verzeichnis: | A54.4† | Gonokokkeninfektion des Muskel-Skelett-Systems Gonokokken: Bursitis (M73.0-*) |
M73.0-* | Bursitis gonorrhoica (A54.4†) |
Rubriken, die Diagnosebezeichnungen mit einer Kreuz-Kennung enthalten, treten in unterschiedlichen Formen auf (WHO):
a) |
Das Symbol (†) und die zugehörige Stern-Schlüsselnummer erscheinen beide in der Rubriküberschrift. Sämtliche in dieser Rubrik zu klassifizierenden Bezeichnungen unterliegen der Doppelklassifizierung und haben alle dieselbe Sternschlüsselnummer, z. B.: |
Beispiel 2
A17.0† | Tuberkulöse Meningitis (G01*) Tuberkulöse Leptomeningitis Tuberkulose der Meningen (zerebral) (spinal) |
b) |
In der Rubriküberschrift erscheint das Symbol (†), aber nicht die zugehörige Stern-Schlüsselnummer. Sämtliche in dieser Rubrik zu klassifizierenden Bezeichnungen unterliegen der Doppelklassifizierung, haben jedoch unterschiedliche Stern-Schlüsselnummern (die bei jeder Bezeichnung aufgeführt sind), z. B.: |
Beispiel 3
A18.0† | Tuberkulose der Knochen und Gelenke Tuberkulös: |
- Arthritis (M01.1-*)
- Knochennekrose (M90.0-*)
- Mastoiditis (H75.0*)
- Osteomyelitis (M90.0-*)
- Ostitis (M90.0-*)
- Synovitis (M68.0-*)
- Tenosynovitis (M68.0-*) Tuberkulose:
- Hüfte (M01.15*)
- Knie (M01.16*)
- Wirbelsäule (M49.0-*)
c) |
In der Rubriküberschrift erscheinen weder das Symbol (†) noch die zugehörige Sternschlüsselnummer. Die Rubrik als Ganzes unterliegt nicht der Doppelklassifizierung, jedoch können einzelne darunter aufgeführte Bezeichnungen doppelt klassifiziert werden. In diesen Fällen sind die Bezeichnungen mit dem Symbol (†) und ihrer Stern-Schlüsselnummer gekennzeichnet, z. B.: |
Beispiel 4
A54.8 | Sonstige Gonokokkeninfektionen durch Gonokokken: |
- Peritonitis† (K67.1*)
- Pneumonie† (J17.0*)
- Sepsis
- Hautläsionen
d) |
Wenn bei der Verschlüsselung der Diagnose die ICD-10-Verzeichnisse auf einen Stern-Kode (Manifestation) führen, dann muss anschließend die Ätiologie geklärt werden. Dazu sind in der Systematik und im Alphabetischen Verzeichnis für viele Schlüsselnummern Hinweise aufgenommen worden (siehe Beispiel 5). Dabei können auch Schlüsselnummern zur Kodierung der Ätiologie benutzt werden, die in der ICD-Systematik keine Kreuz-Kodes sind. Auch sie werden in diesem Fall mit einem Kreuz (†) gekennzeichnet. |
Beispiel 5
G63.3* |
Polyneuropathie bei sonstigen endokrinen und Stoffwechselkrankheiten (E00–E07†, E15–E16†, E20–E34†, E70–E89†) |
e) |
An anderer Stelle (siehe Beispiel 6) fehlen Hinweise auf mögliche Schlüsselnummern zur Kodierung der Ätiologie. Hier ist dann vom behandelnden Arzt die zugrunde liegende Krankheit zu bestimmen. |
Beispiel 6
J91* |
Pleuraerguss bei anderenorts klassifizierten Krankheiten |
2. Hinweise zur Doppelklassifizierung
Für bestimmte Situationen ist eine andere Form der Doppelklassifizierung als die des Kreuz-Stern-Systems anwendbar, um den Gesundheitszustand einer Person vollständig zu beschreiben. Der Hinweis im Systematischen Verzeichnis „Soll … angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen“, kennzeichnet viele solcher Situationen (WHO).
Hier sind aufzuzählen:
-
Lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind. Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Am Ende von Kapitel I steht für diesen Zweck die Kategoriengruppe B95!–B98! zur Verfügung (siehe Tabelle 2).
-
Neubildungen mit funktioneller Aktivität. Eine geeignete Schlüsselnummer aus Kapitel IV kann zur Kennzeichnung der funktionellen Aktivität einer Neubildung der jeweiligen Schlüsselnummer aus Kapitel II hinzugefügt werden.
-
Morphologie von Neubildungen. Obwohl die ICD-O nicht Bestandteil der Hauptklassifikation ICD ist, kann sie zur Kennzeichnung der Morphologie (Histologie) von Tumoren zusätzlich einer Schlüsselnummer von Kapitel II hinzugefügt werden.
-
Ergänzungen für Zustände, die Kapitel V, F00–F09 (Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen) betreffen. Die zugrunde liegende Krankheit, Verletzung oder andere Hirnschädigung kann durch Hinzufügen einer Schlüsselnummer aus einem anderen Kapitel angegeben werden.
-
Zwei Schlüsselnummern zur Beschreibung einer Verletzung, einer Vergiftung oder einer sonstigen Nebenwirkung. Zu einer Schlüsselnummer aus Kapitel XIX, die die Art der Verletzung beschreibt, kann auch eine Schlüsselnummer aus Kapitel XX für die Ursache zusätzlich angegeben werden.
Anmerkung: Sowohl die Kodes für die Morphologie von Neubildungen als auch die Kodes aus Kapitel XX sind für die DRG-Gruppierung nicht relevant.
Reihenfolge von Diagnoseschlüsseln bei Mehrfachkodierung
ICD-Kodes ohne Kennzeichen oder mit einem Kreuz (Ätiologie, „†“) als Kennzeichen werden im Folgenden als Primär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da diese alleine verwendet werden dürfen.
ICD-Kodes mit einem Stern (Manifestation, „*“) oder mit einem Ausrufezeichen (Sonstiges, „!“) als Kennzeichen werden im Folgenden als Sekundär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da sie nie alleine verwendet werden dürfen, sondern nur in Kombination mit einem Primär-Kode.
Für die Reihenfolge der ICD-Kodes bei Mehrfachverschlüsselung mit Primär- und Sekundär-Diagnoseschlüssel gelten folgende Regeln:
-
Primär-Diagnoseschlüssel vor Sekundär-Diagnoseschlüssel
-
Ein Primär-Diagnoseschlüssel gilt für alle folgenden Sekundär-Diagnoseschlüssel bis zum Auftreten eines neuen Primär-Diagnoseschlüssels.
-
Ein Sekundär-Diagnoseschlüssel darf nie einem Sekundär-Diagnoseschlüssel zugeordnet werden. (D.h. ein Ausrufezeichenkode darf nie einem Sternkode zugeordnet werden und umgekehrt.)
Kreuz-Stern-System
In den Kodierrichtlinien, insbesondere in den Beispielen, sind die Diagnoseschlüssel gemäß obiger Regeln angeordnet.
Beispiel 7 (aus DKR 0401 Diabetes mellitus)
Ein Patient mit Diabetes Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ruheschmerz wird zur Bypass-Operation aufgenommen. Zusätzlich besteht eine Retinopathie mit erheblicher Einschränkung des Sehvermögens.
Hauptdiagnose: | E10.50† | Diabetes mellitus, Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet |
Nebendiagnose(n): | I79.2* | Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten |
I70.23 | Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen | |
E10.30† | Diabetes mellitus, Typ 1 mit Augenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet | |
H36.0* | Retinopathia diabetica |
Hinweis: Der Kode I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.
Das Beispiel 7 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise):
Beispiel 8 (aus DKR 0401 Diabetes mellitus)
Ein Patient mit Diabetes Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen.
Hauptdiagnose: | E10.73† | Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet |
Nebendiagnose(n): | I79.2* | Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten |
H36.0* | Retinopathia diabetica | |
N08.3* | Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus |
Anmerkung: Der Kode E10.73 ist mit einem „†“ zu kennzeichnen, da er die Ätiologie der nachfolgenden Stern-Kodes (Manifestationen) kodiert. Gemäß den Regeln ist der „Ätiologiekode“ stets vor den „Manifestationskodes“ anzugeben. Gilt ein Ätiologiekode für mehrere Manifestationen, wie in diesem Beispiel, so gilt er für alle folgenden Stern-Kodes (Manifestationen) bis zum Auftreten eines neuen Kreuz-Kodes oder eines Kodes ohne Kennzeichen. Somit ist mit E10.73† die Ätiologie der Manifestationen I79.2*, H36.0* und N08.3* kodiert.
Das Beispiel 8 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise):
Ausrufezeichenkodes
Sowohl in der ICD-10-GM als auch in der Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V werden die Ausrufezeichenkodes (z.B. S31.83!) als „optionale“ Schlüsselnummern bezeichnet. Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete sekundäre Schlüsselnummern sind zum Teil optional, in anderen Fällen obligatorisch anzugeben.
Einen Überblick über die mit Ausrufezeichen gekennzeichneten ICD-Kodes/Kategorien bieten Tabelle 1 und 2.
Die in Tabelle 1 aufgeführten Ausrufezeichenkodes können angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.
Tabelle 1: Optional anzugebende mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes: | |
U98.–! | Nicht belegte Schlüsselnummern U98.–! |
U99.–! | Belegte und nicht belegte Schlüsselnummern U99.–! (außer U99.0!) |
V, W, X, Y | Alle Schlüsselnummern aus Kapitel XX (Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität) |
Z33! | Schwangerschaftsfeststellung als Nebenbefund |
Z50.–! | Rehabilitationsmaßnahmen |
Z54.–! | Rekonvaleszenz |
Beispiel 9
Eine Patientin wird mit Mittelhandfraktur aufgenommen. Nebenbefundlich wird eine Schwangerschaft in der 6. Schwangerschaftswoche festgestellt und überwacht.
Hauptdiagnose: | S62.32 | Fraktur eines sonstigen Mittelhandknochens, Schaft |
Nebendiagnose(n): | Z33! | Schwangerschaftsfeststellung als Nebenbefund |
O09.1! | Schwangerschaftsdauer 5 bis 13 vollendete Wochen | |
Z34 | Überwachung einer normalen Schwangerschaft |
Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.
Tabelle 2: Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die obligatorisch anzugeben sind (nicht optional): | |
B95.–! | Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
B96.–! | Sonstige näher bezeichnete Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
B97.–! | Viren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
B98.–! | Sonstige näher bezeichnete infektiöse Erreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
C94.8! | Blastenkrise bei chronischer myeloischer Leukämie [CML] |
C95.8! | Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie |
C97! | Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen |
G82.6-! | Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes |
I50.02! | Rechtsherzinsuffizienz ohne Beschwerden |
I50.03! | <Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung |
I50.04! | Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung |
I50.05! | Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe |
Hinweis: Bei einer globalen Herzinsuffizienz kommen die Schlüsselnummern I50.02!–I50.05! nicht zur Anwendung. Es ist in diesem Fall die Schlüsselnummer I50.01 in Kombination mit einer Schlüsselnummer aus I50.1- zur Angabe des Stadiums der Herzinsuffizienz anzugeben. | |
I67.80! | Vasospasmen bei Subarachnoidalblutung |
K72.7-! | Hepatische Enzephalopathie und Coma hepaticum |
K74.7-! | Klinische Stadien der Leberzirrhose |
L40.7-! | Schweregrad der Psoriasis |
N39.47! | Rezidivinkontinenz |
O09.–! | Schwangerschaftsdauer |
R65.–! | Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] |
S06.7-! | Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma |
S14.7-! S24.7-! S34.7-! | Funktionale Höhe einer Verletzung des zervikalen/thorakalen/lumbosakralen Rückenmarkes |
S01.83! S21.83! S31.83! | Offene Wunde (jeder Teil des Kopfes/Thorax/Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Becken) mit Verbindung zu einer intrakraniellen/intrathorakalen/intraabdominellen Verletzung |
Sx1.84! | Weichteilschaden I. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
Sx1.85! | Weichteilschaden II. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
Sx1.86! | Weichteilschaden III. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
Sx1.87! | Weichteilschaden I. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
Sx1.88! | Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
Sx1.89! | Weichteilschaden III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
T31.–! | Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche |
T32.–! | Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche |
U07.0! | Gesundheitsstörung im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Zigaretten [Vaporizer] |
U07.1! | COVID-19, Virus nachgewiesen¹ |
U07.2! | COVID-19, Virus nicht nachgewiesen¹ |
U09.9! | Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet |
U12.9! | Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet |
U60.–! | Klinische Kategorien der HIV-Krankheit |
U61.–! | Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit |
U62.-! |
Zytogenetische und molekulargenetische Differenzierungen bei Neubildungen
|
U63.-! |
Psychische und Verhaltensstörungen bei Demenz
|
U69.0-! | Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie |
Hinweis Die Schlüsselnummern sind nur von Krankenhäusern, die zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verpflichtet sind, und nur für vollstationär behandelte erwachsene Patienten (18 Jahre und älter) anzugeben. | |
U69.10! | Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist |
U69.11! | Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung |
U69.12! | Temporäre Blutgerinnungsstörung |
U69.13! | Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus |
U69.20! | Influenza A/H1N1 Pandemie 2009 [Schweinegrippe] |
U69.21! | Influenza A/H5N1 Epidemie [Vogelgrippe] |
U69.40! | Rekurrente Infektion mit Clostridium difficile |
U69.5-! | Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten |
U69.6! | Sekundäre Schlüsselnummer zur Spezifizierung eines Hustens als chronisch idiopathisch und chronisch refraktär |
U69.7! |
Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie oder des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung
|
U69.8! |
Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme
|
U80.–! | Grampositive Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern |
U81! | Gramnegative Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern |
U82.–! | Mykobakterien mit Resistenz gegen Antituberkulotika (Erstrangmedikamente) |
U83.-! |
Humanpathogene Pilze mit Resistenz gegen Antimykotika
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U84! | Herpesviren mit Resistenz gegen Virustatika |
U85! | Humanes Immundefizienz-Virus mit Resistenz gegen Virustatika oder Proteinaseinhibitoren |
U99.0! | Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2¹ |
Z37.–! | Resultat der Entbindung |
1: Siehe hierzu auch die Kodierfrage zur ICD-10-GM Nr. 1018 des BfArM „Wie sind im Zusammenhang mit COVID-19 die Zusatzschlüsselnummern U07.1! und U07.2! sowie U99.0! zu verwenden?“ https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/kodierfrage/gm-1018/
Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu dem Antrag S20220008 „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)”, veröffentlicht am 17.08.2022
Entscheidung: Bei offenen Wunden mit klaren Zeichen einer Infektion (z.B. Rötung, Schwellung Überwärmung) wird zusätzlich zu einem geeigneten Kode für die Infektion (z.B. L08.8) ein Kode aus B95.-! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, B96.-! Sonstige näher bezeichnete Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind oder B98.-! Sonstige näher bezeichnete infektiöse Erreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind angegeben, sofern entsprechende Bakterien nachgewiesen werden und diese einen zusätzlichen Aufwand im Sinne der DKR D003 begründen.
Im Falle einer chronischen offenen Wunde ohne klare Zeichen einer Infektion kann eine nachgewiesene pathologische Besiedlung (nachgewiesen durch ein anerkanntes Scoring-Instrument zum Infektionsrisiko) mit Bakterien über die Kombination eines geeigneten Kodes für die Wunde (z.B. L89.- Dekubitalgeschwür und Druckzone) und der Kodes B95.-!, B96.-!, B98.-! kodiert werden, falls eine diesbezüglich resistenzgerechte Arzneimitteltherapie erfolgt. In diesem Fall ist der Terminus „als Ursache von Krankheiten“ zu den Kodes B95.-!, B96.-! und B98.-! sowohl als primärursächliche Kausalität als auch im Sinne einer sekundär aggravierenden bzw. krankheitsunterhaltenden Ursache zu werten.
Es kann vorkommen, dass ein Ausrufezeichenkode unter klinischen Aspekten mehreren Primär-Diagnoseschlüsseln zugeordnet werden kann (siehe Beispiel 10). In diesem Fall ist es notwendig den Sekundär-Diagnoseschlüssel einmal anzugeben und ihn ans Ende der Liste der zutreffenden Primär-Diagnoseschlüssel zu stellen.
Beispiel 10 (aus DKR 1905 Offene Wunden/Verletzungen)
Ein Patient wird mit vollständiger Zerreißung des Nierenparenchyms, Milzriss mit Parenchymbeteiligung und kleinen Risswunden an mehreren Dünndarmabschnitten sowie Heraustreten von Eingeweiden durch die Bauchwand aufgenommen.
Hauptdiagnose: | S37.03 | Komplette Ruptur des Nierenparenchyms |
Nebendiagnose(n): | S36.03 | Rissverletzung der Milz mit Beteiligung des Parenchyms |
S36.49 | Verletzung des Dünndarmes, sonstiger und mehrere Teile des Dünndarmes | |
S31.83! | Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung |
Das Beispiel 10 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise):