Leistungen
KI-Bestandsaufnahme & KI-Register
Wir erfassen alle im Haus genutzten KI-Systeme – von der Radiologie bis zum Kodiertool – und bauen Ihr verpflichtendes internes Verzeichnis auf.
Leistungen
Sie sind für KI in Ihrem Krankenhaus verantwortlich – aber niemand hat Zeit, sich nebenbei um KI-Register, Risikoklassifizierung, Schulungsnachweise und neue regulatorische Anforderungen zu kümmern?
Wir übernehmen genau diese Aufgabe.
Die EU-KI-Verordnung ist keine Zukunftsmusik mehr. Als Betreiber von KI-Systemen trägt Ihr Krankenhaus konkrete Pflichten und im Ernstfall die Haftung. Wir bringen Sie in einen prüffesten Zustand und halten Sie dort. Ohne dass Sie dafür eine eigene Stelle schaffen müssen.
Wir erfassen alle im Haus genutzten KI-Systeme – von der Radiologie bis zum Kodiertool – und bauen Ihr verpflichtendes internes Verzeichnis auf.
Jedes System wird eingestuft: verboten, hochriskant, begrenztes oder minimales Risiko – die Grundlage für alle weiteren Pflichten. Dabei wird berücksichtigt, dass eine Anwendung im Krankenhaus möglicherweise anders bewertet werden muss als „üblich“.
Was fordert die Verordnung je Klasse konkret von Ihnen? Wo klaffen Lücken? Sie erhalten eine priorisierte Maßnahmenliste.
Sie benennen uns als externe Anlaufstelle. Wir halten das Register aktuell, bewerten neue Systeme, unterstützen bei der Einführung von Hochrisiko-Anwendungen, begleiten Audits und sind Ihr fester Ansprechpartner im Retainer – planbar und ohne Personalaufbau.
Wir sind eine Krankenhausberatung. Wir kennen die klinischen und abrechnungsrelevanten Abläufe aus jahrzehntelanger Praxis in Medizin, Pflege, Medizincontrolling und Krankenhausmanagement. Wir stufen deshalb z. B. ein Kodiertool nicht reflexhaft als Hochrisiko-KI ein. Solche Fehleinstufungen kosten andere Häuser unnötig Geld und Aufwand.
Muss unser Krankenhaus einen KI-Beauftragten benennen?
Die KI-VO schreibt keine Pflichtrolle mit festem Titel vor, verlangt aber nachweisbar geregelte Verantwortlichkeiten. Ein zentraler KI-Beauftragter ist eine besonders praktikable Organisationslösung dafür.
Ist die Dokumentation von KI-Anwendungen verpflichtend?
Ja, die KI-VO verlangt die Dokumentation von KI-Anwendungen seit 2024 (nicht nur für Krankenhäuser). Allerdings werden Bußgelder bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht erst 2027 und 2028 stufenweise „scharf geschaltet“.
Was passiert, wenn wir kein KI-Register oder -Dokumentation haben?
Die Bußgelder für Dokumentationsmängel, die empfindlich hoch ausfallen können, werden erst nach und nach „scharf geschaltet“. Manche Anwendungsarten müssen im Jahr 2027 sauber dokumentiert sein. Andere erst 2028. Dagegen ist zum Beispiel ein Verstoß gegen die Kompetenzpflicht (Schulungen der Mitarbeitenden) oder Transparenzpflicht schon jetzt strafbewehrt.
Allerdings wichtiger als Jahreszahlen: Ohne Register und Nachweise sind Sie im Schadensfall nicht handlungsfähig!
Sind KI-Programme im Krankenhaus automatisch "Hochrisiko"?
Nein, viele Anwendungen – auch im Krankenhaus – sind der Kategorie „begrenztes Risiko“ oder „Minimales Risiko“ zuzuordnen. Allerdings gibt es typische „Krankenhaus-KI“, die High-Risk sind und entsprechende Dokumentationsanforderungen auslöst. In manchen Fällen aber wird eine Anwendung durch den Einsatz im Krankenhaus plötzlich zur Hochrisiko-Anwendung. Genau diese Abgrenzung nehmen wir für Sie belastbar vor.
Lieber direkt? Frau Prigge freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme:
☎ +49 151 73011580 · ✉ willkommen@medcontroller.de