Wir schulen Ihre Mitarbeitenden nach Art. 4 KI-VO und führen den zentralen Nachweis für Ihr Haus.
Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt „ausreichende KI-Kompetenz“ Ihrer Mitarbeitenden. Der Grund dafür ist, dass die Mitarbeitenden die menschliche Aufsicht über die KI-Anwendungen sicherstellen. Im Krankenhaus ist diese Aufsicht, als Schutz der Patienten, von besonderer Bedeutung. Deshalb legen wir im Krankenhaus-Kontext ganz besonderen Wert auf die Kompetenzpflicht und die Qualität der entsprechenden Schulungen.
Dieser Nachweis wird nicht nur im Audit relevant. Er wird besonders wichtig, wenn nach einem Schadensfall nachvollzogen werden muss, welche KI-Kompetenz bei den beteiligten Mitarbeitenden vorhanden war. Genau hier liegt die Herausforderung vieler Schulungskonzepte: Die Schulung findet statt – aber der Nachweis bleibt organisatorisch aufwendig. Bei uns ist er eingebaut. Mit „Nachweis“ meinen wir nicht nur die Zertifikate, sondern eine lückenlose Schulungshistorie aller Teilnehmer.