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Landessozialgericht Hessen L 8 KR 722/18

Kernpunkte: Eine 24-stündige Verfügbarkeit „im eigenen Haus“ im OPS bedeutet, dass die Leistung nicht durch einen Kooperationspartner erbracht werden kann. Das gilt auch, wenn der Partner im eigenen Krankenhaus residiert.   Landessozialgericht Hessen (8. Senat) Urteil vom 25.02.2021 Kennzeichen: L…